Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) BEG-Förderung: Was gilt?

Februar 2024

Seit Januar 2024 ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Die Zuschüsse für den Heizungstausch können künftig nur noch bei der staatlichen KfW beantragt werden.

Grafil eines Hauses mit den Energieeffizienzstufen
Die Zuschüsse für den Heizungstausch (wie bspw. Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen) können künftig nur noch bei der KfW beantragt werden.   © Pixabay
Mit dem neuen Heizungsgesetz ist der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen in der Regel seit Januar 2024 verpflichtend. Zeitgleich startet mit dem Jahreswechsel die neue Förderung: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Mit der neuen BEG EM gilt für die Antragstellung

Die Zuschüsse für den Heizungstausch (wie bspw. Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen) können künftig nur noch bei der staatlichen KfW beantragt werden.

Anträge für die Errichtung, Erweiterung und den Umbau von Gebäudenetzen können seit 1. Januar 2024 beim BAFA gestellt werden. Außerdem fördert das BAFA weiterhin Effizienz-Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung. Auch hier ist die Antragstellung seit dem 1. Januar 2024 möglich.

Fördersatz für Effizienz-Einzelmaßnahmen beträgt auch künftig bis zu 20 %

Der Grundfördersatz beträgt weiterhin 15 %; plus ggf. 5 % Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Die maximal förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt und bei 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan.

Auch neu ist, dass die finanziellen Anreize für den Austausch der Heizung und für allgemeine Energieeffizienzmaßnahmen nun addiert werden. Wenn ein iSFP vorhanden ist, können für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus insgesamt bis zu 90.000 Euro gefördert werden. Davon entfallen höchstens 30.000 Euro auf den Heizungstausch und maximal 60.000 Euro auf andere Effizienzmaßnahmen.

Weitere Informationen zu den Eckpunkten der neuen BEG finden Sie auf www.energiewechsel.de.

Anna Florenske/KFW/Bafa

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