Wir aktualisieren für Sie regelmäßig aktuelle Urteile rund um Haus & Garten.
Streit zwischen Bauherr und Baufirma über ein undichtes Dach: Wenn der Hauseigentümer die Baufirma verklagt, muss er seine Forderung natürlich klar formulieren, indem er die beanstandeten Mängel benennt und deren Beseitigung verlangt. Er muss für eine Wirksamkeit der Klage aber nicht die Ursache des Schadens anführen (die er ja auch gar nicht zwingend kennen muss). Auch "die Art und Weise, in der der gerügte Mangel zu beseitigen ist" muss er nicht benennen. (Brandenburgisches OLG, 4 U 70/19) redaktionsbuero-bueser.de
Wer aus seinem Haus auszieht und in ein Heim übersiedelt, muss mit erheblichen Kosten rechnen. Diese können als haushaltsnahe Dienstleistungen zum Teil steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt allerdings nur für die Pflegebedürftigen selbst. Die Mutter eines Steuerzahlers hatte mit einer Seniorenresidenz einen Wohn- und Betreuungsvertrag für ein Ein-Bett-Zimmer mit der damals geltenden Pflegestufe Null abgeschlossen. Der Sohn kam für die Kosten auf, sie wurden von seinem Konto abgebucht. Er machte die Steuerermäßigung, die seine Mutter dem Gesetz nach hätte beanspruchen können, für sich selbst geltend, was die Finanzbehörden verweigerten. Das Urteil: In höchster Instanz verwehrte der Bundesfinanzhof dem Sohn die Anerkennung der Kosten in seiner eigenen Steuererklärung. Es handle sich nicht um Aufwendungen, die dem Kläger wegen seiner eigenen Unterbringung in einem Heim entstanden seien. Das sei aber eine zwingende Voraussetzung. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 19/17) LBS Infodienst Recht und Steuern
Um eine sogenannte Kettenschenkung ging es im folgenden Fall. Großeltern hatten ein Grundstück an ihr Kind übertragen, das dann seinerseits wiederum direkt das Enkelkind mit dem Grundstück bedachte. Dieser Vorgang war trotzdem nicht als eine Schenkung der Großeltern an das Enkelkind zu bewerten. Hätten die Großeltern das Grundstück unmittelbar ihrem Enkelkind geschenkt, dann wäre der steuerliche Freibetrag deutlich geringer gewesen als bei einer Schenkung an das Kind. Deswegen wählte die Familie den eingangs beschriebenen Weg. Der Fiskus akzeptierte das nicht und ging von einer unerlaubten Variante der Kettenschenkung aus. Das sah das Finanzgericht anders: es kam zu dem Ergebnis, das Vorgehen der Familie sei nicht zu beanstanden gewesen. Ein wesentlicher Aspekt bei der rechtlichen Bewertung war es, dass mit der Erstschenkung (an das Kind) keine Verpflichtung zur Weiterschenkung (an das Enkelkind) verbunden gewesen sei. (Finanzgericht Hamburg, Aktenzeichen 3 K 123/18) LBS Infodienst Recht und Steuern
Zivilrecht: Verjagt ein Mann die Nachbarn, weil er sie regelmäßig belästigt und bedroht, so muss er die Umzugskosten und mehr zahlen.
Im vorliegenden Fall hat der Nachbar ein Paar nach dem Einzug immer wieder schikaniert. Er hatte sie zum Beispiel vom eigenen Fenster aus ständig beobachtet, nachts an die Hauswand geklopft und das Paar derb beleidigt. Der Gipfel: zwei konkrete Todesdrohungen und ein Angriff mit einem Beil.
Das Paar zog die Konsequenzen und zunächst für einige Monate in eine Mietwohnung. Später kauften sich die Betroffenen ein neues Eigenheim - und der Störer musste einen Teil der Kosten tragen. Zwar musste er sich nicht an Kosten wie zum Beispiel Maklergebühren oder dem zu geringen Verkaufspreis für das bisherige Heim ("Mindererlös") beteiligen. Jedoch wurde er verurteilt, solche Kosten zu übernehmen, die zur "Wiederherstellung des persönlichen Sicherheitsgefühls" aufgewandt werden mussten, beispielsweise die reinen Umzugskosten sowie die Grunderwerbsteuer und die Notarkosten, insgesamt 44.000 Euro. (OLG Karlsruhe, 10 U 6/20) redaktionsbuero-bueser.de
Mietrecht: Ersteigert ein Eigentümer eine Immobilie bei einer Zwangsversteigerung, so hat er das Recht, den Mietern die Mietverträge zu kündigen.Das gelte auch dann, wenn die vorhandenen Mietverträge eigentlich eine Eigenbedarfskündigung ausschließen. Der Eigentümer hat ein Sonderkündigungsrecht aus dem Zwangsversteigerungsgesetz. Das gelte unabhängig davon, was der vorherige Vermieter mit den Mietern vereinbart hat, urteilte der Bundesgerichtshof. (BGH, VIII ZR 76/20) W.B. = redaktionsbuero-bueser.de
Steuerrecht: Ein Hausbesitzer plante, die das Dach stützenden Holzpfosten auszutauschen - stattdessen sollten Stahlpfosten eingesetzt werden. Das mit dem Austausch beauftragten Unternehmen hielt eine statische Berechnung vorab für zwingend erforderlich. Die Kosten für ein derartiges statisches Gutachten können allerdings nicht als Handwerkerleistung von der Steuerschuld abgezogen werden (20 % von höchstens 6.000 Euro jährlich sind möglich).
Der Bundesfinanzhof erklärt, dass ein Statiker grundsätzlich "nicht handwerklich tätig" sei. Bei der Arbeit eines Statikers handele es sich ausschließlich um "Leistungen im Bereich der Planung und rechnerischen Überprüfung von Bauwerken". (BFH, VI R 29/19) redaktionsbuero-bueser.de
Steuerrecht: Eine betreuungsbedürftige Senioren, die allein im eigenen Haushalt lebt, hatte sich ein Hausnotrufsystem installieren lassen. Per Knopfdruck kann sie damit im Notfall eine 24-Stunden-Service-Zentrale anfunken. Die Kosten dafür konnte die alte Dame als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuerschuld abziehen (möglich bis zu 20 % der Kosten für das Notrufsystem).
Da üblicherweise im Haushalt lebende Familienangehörige Hilfe im Notfall holen und das als "haushaltsnahe Tätigkeit" anzusehen ist, muss das Notrufsystem als Ersatz dafür anerkannt werden. Es sei dabei unerheblich, dass die Notrufzentrale nicht im räumlichen Bereich des Haushalts liegt, so das Gericht. (FG Baden-Württemberg, 5 K 2380/19) redaktionsbuero-bueser.de