EEG-Umlage gestrichen
Juli 2022
Zum 1. Juli ist die EEG-Umlage (Erneuerbare Energien Gesetz) auf den Strompreis entfallen. Das entlastet den Strompreis um rund 3,7 Cent pro Kilowattstunde netto, die Versorger müssen diese Senkung an ihre Kundschaft weiterreichen.
Jetzt noch den Zählerstand ablesen?
Bei Haushaltsstrom reicht eine Schätzung des Stromverbrauchs durch den Anbieter zur Jahresmitte aus; er verteilt sich gleichmäßig über das Jahr, da Geräte wir Kühlschrank, Fernseher oder Herd in Winter und Sommer gleichermaßen genutzt werden.
Bei Heizstrom, der im Jahresverlauf unterschiedlich genutzt wird, sieht die Sache anders aus. Wer mit Strom heizt und eine Wärmepumpe oder eine Nachtstromspeicherheizung hat, sollte nach Empfehlungen der Verbraucherzentrale NRW den Zählerstand dokumentieren und dem Versorger mitteilen. Obwohl der Stichtag 30. Juni vorbei ist, sei das zeitnah auch jetzt noch sinnvoll, um dann Korrektheit der Abrechnung überprüfen zu können. Ansonsten könnte die Schätzung des Anbieters zu stark vom tatsächlichen Wert abweichen.
Förderung erneuerbarer Energien
Eingeführt wurde die EEG-Umlage im Jahr 2000, um die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren. Sie wurde bisher bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben. Die Einnahmen aus der EEG-Umlage flossen dann auf das sogenannte EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber. Diesen erstattet der Bund künftig die Einnahmeausfälle aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" (EKF) und finanziert daraus die Förderung erneuerbarer Energien. Durch die Absenkung der EEG-Umlage auf null zum 1. Juli 2022 wird der EKF zukünftig mit rund 6,6 Milliarden Euro belastet, so die Bundesregierung.
Katrin Ahmerkamp