Wohnriester wird grün Staatliche Eigenheimrente nun auch für energetische Sanierungen nutzbar

Gute Nachrichten: Ab 2024 lässt sich die Wohnriester-Förderung auch zur energetischen Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum einsetzen. Damit wurde die VWE-Forderung aufgegriffen, Wohneigentum, das ja immer auch der Altersvorsorge dient, mit der Förderung energetisch zukunftssicher zu halten.

Familie plant Sanierung
Gefördertes Altersvorsorge-Kapital kann ab 2024 für verschiedene energetische Sanierungsmaßnahmen eingesetzt werden: beispielsweise für neue Türen oder Fenster, Dämmung, eine neue Heizungsanlage, deren Optimierung oder für den Einbau digitaler Regelungstechnik.   © PantherMedia_Kzenon

Bislang war die Nutzung der staatlich geförderten Eigenheimrente nur für den Bau und Kauf - etwa zum Aufbau von Eigenkapital, zur Tilgung oder Umschuldung eines Darlehens - sowie für den altersgerechten Umbau zulässig. Das Jahressteuergesetz 2022 erweitert die Möglichkeiten des Wohnriesters: Ab Januar 2024 kann das Geld auch für energetische Sanierungen eingesetzt werden.

"Wir begrüßen dieses neue und wichtige Detail der Eigenheimrente, das der Bundestag im Dezember 2022 verabschiedet hat. Es ist von zentraler Bedeutung, dass der Staat die Menschen dabei unterstützt, ihre Eigenheime energetisch zu sanieren und so klimafest und zukunftssicher zu halten. Dafür haben wir uns beharrlich eingesetzt", betont Manfred Jost, Präsident des Verbands Wohneigentum (VWE).

Wie funktioniert’s?

Gefördertes Altersvorsorge-Kapital kann ab 2024 für verschiedene energetische Sanierungsmaßnahmen eingesetzt werden: beispielsweise für neue Türen oder Fenster, Dämmung, eine neue Heizungsanlage, deren Optimierung oder für den Einbau digitaler Regelungstechnik. Es gelten die gleichen Anforderungen wie für steuerlich absetzbare Sanierungsmaßnahmen:

  • Bescheinigung des ausführenden Fachbetriebs

  • Bis zu drei Jahre nach Anschaffung der selbstgenutzten Immobilie muss man für deren Umbau mindestens 6.000 Euro gefördertes Riester-Kapital verwenden

  • Zu einem späteren Zeitpunkt sind es mindestens 20.000 Euro

Vorteile des "neuen" Wohnriesters

Für VWE-Präsident Jost liegen die Vorteile des neuen Bereichs beim Wohnriester auf der Hand: "Das Geld, das nun für die energetische Sanierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen mobilisiert wird, hilft Menschen letztendlich auch dabei, die laufenden Kosten ihrer Immobilie zu senken. Das ist im Alter wichtig, wenn das Einkommen schrumpft, und auch jetzt, in Zeiten der Energiekrise." Dazu erhalten Sanierungsmaßnahmen den Wert des Hauses, auch für nachfolgende Generationen. Und, nicht zu vergessen: "Wohnriester unterstützt nun den Weg hin zur Energiewende im Gebäudebestand."

Weitreichendere Reform gefordert

LBS-Verbandsdirektor und VWE-Beiratsmitglied Axel Guthmann ordnet die Neuerung so ein: „Es ist wichtig, diese Nutzungsbeschränkung zu beseitigen, weil sie in den Augen der Vorsorgenden unplausibel ist. Allerdings darf die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge hier nicht enden“. Zur privaten Altersvorsorge durch Erwerb von Wohneigentum insgesamt und Wohn-Riester als Förderbaustein im speziellen hat auch der VWE der Politik seine Position vorgelegt.

„In Zeiten steigender Inflation und hoher Energiepreise ist die Bildung von Eigenkapital immer schwieriger und das Anschaffen von Wohneigentum erschwert“, ergänzt VWE-Präsident Manfred Jost und fordert: „Wohneigentum schafft Sicherheit und ist eine wichtige Grundlage der Altersvorsorge vieler Menschen. Gerade mit Blick auf steigende gesetzliche Anforderungen zur Energieeffizienz im Gebäudebereich ist diese Reform beim Wohnriester ein wichtiger Schritt, weitere müssen folgen!“

Anna Florenske / Energie-Experten / LBS

Was ist Wohnriester?

Die staatlich geförderte Eigenheimrente, auch genannt Wohnriester, ist ein Baustein zur privaten Altersabsicherung. Neben den klassischen Riester-Produkten (Riester-Rentenversicherung, -Bank- oder Fondssparplan) gibt es seit 2008 diese weitere Möglichkeit, fürs Alter vorzusorgen, um beispielsweise im Alter mietfrei im selbstgenutzten Wohneigentum zu wohnen.

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