Steckersolar fürs Eigenheim Das ist wichtig bei Balkonkraftwerken

April 2024

Mit Steckersolargeräten lässt sich ohne großen Aufwand Strom am Balkon, auf der Terrasse oder an der Fassade produzieren und einfach im Haushalt verbrauchen. Für eine Einspeisung ins Netz sind sie nicht gedacht. Wir erklären, wann sich solche Mini-Solaranlagen fürs Eigenheim lohnen. Seit April 2024 gibt es eine vereinfachte Anmeldung.

Steckersolargerät auf dem Dach eines Eigenheims
Prinzipiell sind die Mini-Solaranlagen dafür gedacht, den laufenden Stromverbrauch tagsüber zu decken.   © Jörg Sutter, Verbraucherzentrale NRW

Wie funktioniert es?

Stecker in die Steckdose und los. Wie der Name schon sagt, lassen sich Steckersolargeräte im einfachsten Fall so in Betrieb nehmen: Die Verbindung mit dem Stromnetz entsteht über ein Kabel mit einer Steckverbindung. Als Steckverbinder gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: entweder den haushaltsüblichen Schuko-Stecker oder einen Spezialstecker Typ "Wieland".

Die teilweise auch als "Plug & Play" bezeichneten Solaranlagen bestehen meist aus einem oder zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter, der den elektrischen Strom in Haushaltsstrom umwandelt und in den heimischen Stromkreis einspeist. Dann läuft der Stromzähler langsamer und man verbraucht weniger Strom aus dem öffentlichen Netz.

Unterschied Balkonkraftwerk - PV-Anlage

Steckersolargeräte sind zu verstehen als stromerzeugende Haushaltsgeräte, die sich leicht auch entfernen und woanders betreiben lassen. Sie sind keine "richtigen" PV-Anlagen. Ihre Leistung ist derzeit auf bis zu 600 Watt (Wechselrichterleistung) begrenzt. Anders als bei PV-Anlagen sind die Mini-Solaranlagen dafür gemacht, dass Verbraucher*innen Montage und Anschluss selbst vornehmen.

Seit April 2024 ist für Balkonkraftwerke eine einfache Registrierung bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister ausreichend. Klicken Sie sich so durch:
-> Registrierung einer Anlage -> Solaranlage -> Steckerfertige Solaranlage

Im Gegensatz dazu müssen PV-Anlagen zusätzlich weiterhin auch beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Wichtig beim Kauf

Der Wechselrichter muss eine Konformitätserklärung gemäß VDE AR 4105 haben, denn nur dann darf er am Stromnetz betrieben werden. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt zusätzlich, beim Kauf darauf zu achten, dass das Solargerät den DGS-Sicherheitsstandard (DGS 0001: 20XX-XX) einhält. Eine Produktnorm, mit der Geräte standardisiert geprüft werden können, ist derzeit in Entwicklung.

Kosten & Förderung

Ein Balkonkraftwerk mit 600 Watt gibt es im Internet samt Zubehör ab 600 Euro. Beim örtlichen Solar-Fachhandel ist es etwas teurer, aber die Beratung ist inklusive.

Die Zahl der Kommunen, Regionalverbände und Bundesländer steigt, die Steckersolargeräte fördern. Dabei ist zu beachten, dass daran meist bestimmte Anforderungen geknüpft sind, etwa besondere Einspeisesteckdosen oder die Überprüfung durch einen Elektrobetrieb.

Interview: Was ist für Menschen mit Wohneigentum, die sich für Steckersolargeräte interessieren, außerdem wissenswert?

Unsere Fragen beantwortet Jörg Sutter, Referent Photovoltaik bei der Verbraucherzentrale NRW

Jörg Sutter, Referent Photovoltaik bei der Verbraucherzentrale NRW
Jörg Sutter, Referent Photovoltaik bei der Verbraucherzentrale NRW   © Verbraucherzentrale NRW

Verband Wohneigentum: Für welche Anwendungsbereiche würden Sie Menschen mit Wohneigentum eher ein Steckersolargerät statt eine PV-Anlage empfehlen?
Jörg Sutter: Grundsätzlich ist bei eigenem Wohneigentum schon eine größere Photovoltaik-Anlage zu empfehlen, wenn entsprechende Randbedingungen vorhanden sind (z.B. größere Dachfläche mit wenig Schatten, guter Dachzustand etc.). Damit kann dann einfach auch mehr Solarstrom erzeugt werden als mit einem Steckersolargerät.

Doch Steckersolargeräte werden auch für Eigenheime nachgefragt, aus verschiedenen Gründen:
a) Wenn das Dach sehr verschattet ist oder der Dachzustand vorher eine Dachsanierung notwendig machen müsste. Dann kann zumindest mit einem Steckersolar begonnen werden und eventuell später eine größere Anlage folgen.
b) Wenn von Eigentümern Vorbehalte gegenüber der Technik bestehen und erst mal "ausprobiert" werden soll, bevor eine große Anlage mit höherer Investition angeschafft wird.
c) Wenn der Hausbesitzer nicht mit PV tätig werden möchte, aber z.B. ein Mieter in der Einliegerwohnung gerne selbst starten möchte.

Welche Leistung ist empfehlenswert - so viel wie möglich?
Sutter: Das Steckersolargerät soll tagsüber den Standby-Verbrauch decken, die Größe sollte man also auch vom Strombedarf abhängig machen. Ein kleiner Zwei-Personen-Haushalt kommt sicher mit einem Modul (rund 400 Watt) klar, einer größeren Familie mit höherem Verbrauch raten wir zu zwei Modulen (rund 800 Watt). Wichtig: In einer Elektronorm ist eine Grenze von 600 Watt genannt. Das bezieht sich auf die Ausgangsleistung des Wechselrichters, nicht auf die Leitung der Module. 800 Watt Modulleistung an einen 600-Watt-Wechselrichter sind also völlig in Ordnung.

Warum dürfen Stecker-Solargeräte nicht ins Netz einspeisen, warum müssen Betreiber auf die Einspeisevergütung verzichten?
Sutter: Prinzipiell sind Steckersolargeräte dafür geeignet und gedacht, den laufenden Stromverbrauch tagsüber zu decken. Nur an einem sehr sonnigen Tag, an dem auch sehr wenig Verbrauch daheim anfällt (z.B. im Urlaub) wird dann auch ein wenig Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist, das ist auch erlaubt, wird aber bislang nicht vergütet.

Eine Neuregelung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes 2023 (EEG) macht auch eine Vergütung nun in Zukunft möglich. Parallel dazu werden derzeit politisch neue steuerliche Regelungen diskutiert, nach denen auch die Einkünfte voraussichtlich ab dem kommenden Jahr 2023 nicht mehr der Einkommenssteuer unterliegen. (bis 30 kw)

Mit diesen beiden Änderungen der Randbedingungen kann es nächstes Jahr sinnvoll sein, auch die Einspeisevergütung zu kassieren. Doch man muss weiter berücksichtigen, dass das bei einem Steckersolar-Modul nur wenige Euro im Jahr sind.

Müssen Vermieter ihren Mietern die Nutzung von Steckersolargeräten erlauben? Worauf ist aus Vermietersicht zu achten?
Sutter: Mieter haben derzeit keinen Rechtsanspruch, dass er oder sie ein Steckersolargerät anbringen darf. Das heißt: Sobald ein Mieter ein Steckersolargerät am Balkon oder an der Außenwand befestigt, muss das zuvor vom Vermieter freigegeben werden. Anders liegt der Fall, wenn der Balkon oder eine gemietete Terrasse so groß ist, dass dort ein Steckersolargerät verschattungsfrei auf dem Boden aufgestellt werden kann. Das kann der Mieter selbst entscheiden.

Für wichtig halte ich seitens des Vermieters, dass er darauf achtet, dass das Modul/die Module stabil befestigt werden, es darf hier nicht zu einer Gefährdung kommen. Man kann sich beispielsweise gut vorstellen, dass die Befestigung eines schweren Solarmoduls mit kleinen Kunststoff-Kabelbindern bei anstehenden Herbststürmen keine gute Idee ist. Ansonsten würde ich Vermieter auch gerne anregen, zum Beispiel bei einer Sanierung des Gebäudes selbst gleich alle Balkone mit Steckersolar auszustatten. Das wertet die Wohnungen definitiv auf, die Mieter werden es danken.

Interview: Anna Florenske

Weitere Informationen:

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