Förderung: Wärmeschutz fürs Haus Was fördert der Staat?

April 2023

In belastenden Hitzesommern die Wohnräume kühl halten auch ohne Energie verbrauchende Klimatisierung - das wird in Zukunft immer wichtiger werden. Rollläden, Außenjalousien oder Fenstermarkisen helfen hier. Der Staat fördert Maßnahmen zum Schutz vor Sonne und Wärme.

Ein balkon mit einem Esstisch und Stühlen. Die Fenster sind durch Außenjalousien geschützt.
Sommerlicher Wärmeschutz: Gefördert wird ausschließlich außenliegender Sonnenschutz.   © Warema
Indem sie den Einbau bestimmter Verschattungsanlagen unterstützt, will die Bundesregierung den Verbrauch unnötiger Kühlenergie vermeiden und so CO2 einsparen. Derzeit gibt es zwei Möglichkeiten der Sonnenschutz-Förderung: Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder über eine steuerliche Förderung.

Wärmeschutz in der BEG-Förderung

Wer schon in den eigenen vier Wänden wohnt, kann die Förderung über das BEG-Teilprogramm "Einzelmaßnahmen" beantragen (BEG EM), das Stichwort für Sonnenschutz heißt hier "sommerlicher Wärmeschutz". Das Programm wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt.

Was ist förderfähig?
Förderfähig ist der erstmalige Einbau - oder der Ersatz - von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung z.B. über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung. Das sind:

  • Fensterläden und Rollläden;

  • Jalousien und Raffstores (Raffstores sind bewegliche Sonnenschutzsysteme, die nur im Außenbereich zum Einsatz kommen. Sie ähneln in ihrer Form Jalousien, sind aber größer dimensioniert und stabiler, um Witterungsbelastungen durch Regen, Wind, Schnee und Hagel standzuhalten);

  • Markisen, die parallel zu Fenstern in der thermischen Gebäudehülle verlaufen (nicht Markisen zum Auskurbeln).


Welche Voraussetzungen gelten?
Gefördert wird ab einer Investitionssumme von 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind übrigens gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude.

Um einen Antrag stellen zu können ist es vorgeschrieben, einen Energieeffizienz-Experten (EEE) oder eine -expertin in das Vorhaben einzubinden. Bei der Suche hilft die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung gestellte Website. Die Fachleute beurteilen, ob die von Ihnen geplanten Maßnahmen der BEG-Richtlinie entsprechen und sollen helfen, Fehlplanungen zu vermeiden.

Technische Voraussetzung für die Bewilligung der Fördermittel ist, dass Ihre Maßnahmen der DIN-Norm 4108-2 entspricht; diese regelt die Anforderungen an den Wärmeschutz im Hochbau. Sie gilt für beheizte Gebäude, deren Innentemperaturen bei mindestens 12 Grad Celsius liegt und ist eng mit den Auflagen des Gebäudeenergiegesetzes verknüpft. Die Vorgaben betreffen dabei den winterlichen sowie den sommerlichen Wärmeschutz.

Bei Bestandsgebäuden muss der Bauantrag bzw. die Bauanzeige mindestens 5 Jahre her sein.

Wie wird die Förderung abgewickelt?
Wichtig: Die Förderung muss immer vor Beauftragung der Handwerker beantragt werden. Grundlage für den Förderantrag ist ein ausführlicher Kostenvoranschlag. Außerdem hat der EEE vorab eine technische Projektbeschreibung (TPD) zu erstellen und die Maßnahme zu erläutern. Dafür erhält er eine TPB-ID, die wiederum benötigt der Antragsteller für den Förderantrag. Den Zuschuss können Sie direkt online beim BAFA beantragen. Die Kosten für den Energieeffizienz-Experten werden in Höhe von 50 % bezuschusst.

Steuerliche Förderung

Wer sich gegen die BEG-Förderung entscheidet, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuervergünstigung in Anspruch nehmen. Dafür muss das Haus oder die Wohnung älter als zehn Jahre sein und vom Eigentümer oder der Eigentümerin selbst genutzt werden. Direkt von der Steuerschuld können 20 % der Aufwendungen abgezogen werden, maximal insgesamt 40.000 Euro je Objekt, verteilt über drei Jahre: 7 % im ersten und zweiten Jahr, höchstens jeweils 14.000 Euro, und 6 % im dritten Jahr, höchstens 12.000 Euro.

Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Bescheinigung eines Fachunternehmens nach amtlichem Muster vorliegt.

Katrin Ahmerkamp/BAFA

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