Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Wohneigentümer?

Februar 2024

2022 waren rund 6 Millionen Wohnungen an ein Wärmenetz angeschlossen. Jetzt sollen die Wärmenetze ausgebaut und schrittweise CO2-frei werden. Das Anfang 2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz ist für die Bundesregierung ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045. Was bedeutet das Gesetz für Hauseigentümer und -eigentümerinnen?

Fernwärme-Rohr vor einem bewölkten Himmel
Kommunale Wärmeplanung: Wohneigentümer, die sich für Fernwärme entscheiden, binden sich langfristig an einen Anbieter. Vor- und Nachteile sollten also gründlich abgewogen werden   © Pixabay

Kommunale Wärmeplanung als Orientierungshilfe

Erstmals bekommen damit alle Städte und Gemeinden eine lokale Wärmeplanung. Wer mittelfristig über einen Heizungstausch nachdenkt, kann sich so orientieren, ob Wärmenetze in der Nähe vorhanden/geplant sind und ein Anschluss möglich ist. Das kann bei der wichtigen Investitionsentscheidung, die Eigentümer und Eigentümerinnen für Jahrzehnte treffen, eine Rolle spielen.

Der Zeitplan sieht vor, dass Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis Ende Juni 2026 ihre Wärmeplanung vorlegen. Kleinere Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern haben dafür Zeit bis zum 30. Juni 2028. Für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern ist ein vereinfachtes Verfahren möglich.

Das Wärmeplanungsgesetz regelt außerdem, bis wann die Wärmenetze aus erneuerbaren Energien/unvermeidbarer Abwärme gespeist werden müssen: Neue Wärmenetze müssen ab Januar 2025 einen 65%-Anteil erneuerbarer Energien erreichen, bereits bestehende Wärmenetze bis 2030 einen Anteil von 30 % und bis 2040 einen Anteil von 80 %.

Erst wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt, sind Eigentümer*innen von Bestandsgebäuden verpflichtet, eine Heizung einzubauen, die mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben wird, wenn die alte Heizung irreparabel kaputtgeht. Nur für Neubauten gilt das gemäß GEG bereits seit Januar 2024

So funktioniert das Wärmenetz

Die Wärme wird nicht in einzelnen Häusern durch jeweils eigene Anlagen erzeugt, sondern in einer Heizzentrale in der Umgebung und von dort über ein Rohrsystem zu den angeschlossenen Haushalten transportiert. Dort kommt die Fernwärme an einer Übergabestation an, wo sie an den Wärmekreislauf des Hauses abgegeben wird. Unterschieden wird zwischen Fern- und Nahwärme, bei letzterer wird die Wärme über relativ kurze Strecken transportiert (meist unter 1 Kilometer). Rechtlich sind beide gleichgestellt.

Der Preis für Fernwärme besteht aus zwei Teilen. Zum einen ein Arbeitspreis, der sich nach dem tatsächlichen Verbrauch richtet und in Cent pro Kilowattstunde abgerechnet wird. Zum anderen ein Grundpreis pro Kilowatt angeschlossener Leistung (Anschlusswert); der Grundpreis ist ein Fixpreis der mehrere Komponenten enthält (zum Beispiel die Investitionskosten des Energieversorgers für das Netz und die Erzeugungsanlage). Die Kosten für die Umstellung eines kleinen Hauses auf Fernwärme beziffert die Verbraucherzentrale auf etwa 8.000 bis 15.000 Euro. Einige Stadtwerke und Kommunen unterstützen den Umstieg auf Fernwärme.

Was sind Vorteile?

  • Vergleichsweise niedrige Investitionskosten, es muss kein eigener Wärmeerzeuger angeschafft werden.

  • Man muss sich keine weiteren Gedanken über umweltfreundliche Heiz-Alternativen oder Anpassungen in einer dynamischen Energielandschaft machen, das übernehmen Kommunen und Netzbetreiber.

  • Verschiedene Energien können "gebündelt" werden, die man als Einzelner so nicht nutzen kann, z.B. Abwärme aus Industrieprozessen oder große natürliche Wärmequellen durch Großwärmepumpen (Luft, Geothermie, Gewässer)

  • Fernwärme wird meist in Kraft-Wärmekopplung erzeugt, neben der Wärme also gleichzeitig Strom. Das gewährleistet eine hohe Energieausbeute

Und die Nachteile?

  • Fehlender Wettbewerb: Fernwärmeanbieter haben in der Regel lokale Monopole, ein Anbieterwechsel ist also nicht möglich. Wer einen teuren Lieferanten hat, hat Pech gehabt. Andere bieten günstige Tarife an, so dass Fernwärme eine interessante Option sein kann.

  • Versorgungsverträge haben oft eine lange Laufzeit.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wer sich für Fernwärme entscheidet, bindet sich langfristig an einen Anbieter, von daher sollten die Vor- und Nachteile vor dem Hintergrund der individuellen Situation gründlich abgewogen werden, ggf. ist eine Beratung sinnvoll. Die mitunter als Argument für Fernwärme angeführte Klimafreundlichkeit hängt unter anderem vom jeweils verwendeten Energieträger ab. Besonders energieeffizient ist Fernwärme aus einem Heizkraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung, da dort sowohl Strom als auch Wärme produziert und beides genutzt wird. Dadurch liegt die Energieausbeute bei bis zu 80 %. In das Fernwärmenetz eingespeist werden kann auch Wärme, die bei Vorgängen in der Industrie ohnehin anfällt.

Verband Wohneigentum fordert Stärkung der Aufsicht

Der Verband Wohneigentum sieht den Ausbau von Wärmenetzen als eine Möglichkeit, mittelfristig zur Klimaneutralität im Gebäudesektor beizutragen. "Dafür ist allerdings die schnelle Dekarbonisierung zwingend, aktuell werden zur Erzeugung von Fernwärme noch überwiegend fossile Energieträger genutzt", sagt Peter Wegner, Präsident des Verbands Wohneigentum. Wegner fordert zudem die Stärkung der Verbraucherrechte in dem Sektor. "Die Kunden dürfen sich nicht in einem intransparenten und unkontrollierten Monopol-Markt wiederfinden, eine Stärkung der Aufsicht ist wichtig", warnt er. Klar spricht der Verband sich gegen einen Anschlusszwang aus. Wegner: "Wärmenetze müssen von sich aus als attraktive und bezahlbare Möglichkeit überzeugen, in Zukunft klimafreundlich zu heizen."

Ahmerkamp/BMWSB/VZ NRW

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