Versicherung: Was gilt als Überschwemmung?

Starkregenfälle werden häufiger. Besonders bei den zunehmend trockenen Böden, die Wasser nicht gut aufnehmen, drohen Überschwemmungen. Hier kann eine Elementarschadenversicherung schützen - allerdings nicht vor sämtlichen Schäden.

Eine Überschwemmte Straße
Dieser Artikel erklärt, in welchen Fällen Versicherer den Schaden "Überschwemmung" anerkennen.   © pixabay

Wenn Starkregen einsetzt, ist die Gefahr für Schäden groß, insbesondere, wenn anhaltende Trockenheit die Böden aushärten lässt und sie das Regenwasser nur schwer aufnehmen können. Die Folge können Sturzfluten sein, die massive Schäden verursachen. Sintflutartige Regenfälle, die Häuser unter Wasser setzen, Keller fluten oder ganze Straßen in Flüsse verwandeln, nehmen auch in Deutschland zu. Vor den finanziellen Folgen solcher Naturereignisse schützt die Elementarschadenversicherung, die als Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden kann. Doch nicht immer ist im Schadensfall klar, ob es sich um einen Schaden im Sinne der Versicherungsbedingungen handelt. Und mit Blick auf die Elementarschadenversicherungen wird deutlich: Wasser ist nicht gleich Wasser.

Etwa, wenn es um Überschwemmungen geht, die Häuser unter Wasser setzen. Überschwemmungen sind von der Elementarschadenversicherung gedeckt, wenn das Wasser

  • durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern

  • als Witterungsniederschläge oder

  • als Grundwasser, das an die Erdoberfläche austritt, oberirdisch ins Haus gelangt.

Regelmäßig schließt die Elementarschadenversicherung dagegen Schäden durch Sturmflut und Grundwasser aus, zumindest, wenn dieses nicht an die Erdoberfläche gelangt, sondern von unten in das Mauerwerk eingedrungen ist.

Eine Überschwemmung kann aber auch durch eine Überlastung der Kanalisation entstehen. Durch zu viel Wasser in zu kurzer Zeit (nach einem Starkregen), ist der Abfluss - speziell in urbanen Gebieten mit vielen versiegelten Flächen - oft nicht mehr gegeben und es entsteht ein sogenannter Rückstau. Das aufgestaute Wasser sucht sich durch den Druck dann Wege zu offenen Abwasserstellen, wie z. B. Toiletten und Waschbecken in Kellern und Souterrains.

Oft zahlen Versicherer nicht bei Schäden durch witterungsbedingten Rückstau aus der Kanalisation, wenn keine funktionsfähige Rückstauklappe vorhanden ist. Ist eine solche Klappe installiert und funktionsfähig, leisten die Versicherer meist, jedoch gilt auch hier regelmäßig eine Selbstbehaltsregelung. Auch Niederschlagswasser, das sich auf Dachterrassen oder Balkonen sammelt und Schäden verursacht, gilt nicht als Überschwemmung und versicherte Schadensursache, da es sich hierbei um keine Überflutung von Grund und Boden handelt, wie es die Versicherungsbedingungen verlangen.

Verbraucher*innen ist häufig nicht klar, in welchem Fall es sich um eine Überschwemmung handelt und in welchem nicht. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft GDV hat vor einiger Zeit den Überschwemmungsbegriff neu definiert und seine Musterbedingungen für den Elementarschadenschutz der Wohngebäude- und Hausratversicherung entsprechend angepasst, um für mehr Klarheit zu sorgen:

"Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks oder von unmittelbar angrenzenden Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwegen mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser." (A 6.4.1 bzw. A 5.4.1)


Die Naturgefahren durch Extremwetterereignisse werden mit dem fortschreitenden Klimawandel zunehmen. Eine Elementarschadenversicherung gehört zusammen mit der Wohngebäudeversicherung zu den wichtigsten Versicherungen für Wohnimmobilieneigentümer*innen um gegen hohe Schäden an Haus und Grund abgesichert zu sein. Und auch für Mieter*innen kann es sinnvoll sein, die Hausratversicherung um einen Elementarschaden-Baustein zu erweitern - zumindest, wenn sie in einem Risikogebiet leben.

Bund der Versicherten

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