BFH-Urteil zur neuen Grundsteuer "Schwerer Rückschlag für Eigentümer*innen"

Bonn/Berlin, 10.12.2025 - Der Bundesfinanzhof in München hat heute seine ersten Entscheidungen zur neuen Grundsteuer veröffentlicht und dabei die Klagen von drei Immobilieneigentümern aus Köln, Berlin und Sachsen abgewiesen. Damit bestätigte das höchste deutsche Steuergericht das seit Jahresbeginn in elf Bundesländern gültige Bundesmodell.

Der Bundesfinanzhof in München unter blauem Himmel
Neue Grundsteuer: Der Bundesfinanzhof hat mit seinen ersten Entscheidungen das Bundesmodell bestätigt.   © Bundesfinanzhof/Daniel Schwarcz

Schwerer Rückschlag für Eigentümer*innen

Der Verband Wohneigentum, der bundesweit die Interessen selbstnutzender Haus- und Wohnungseigentümer vertritt, wertet die Entscheidung als "schweren Rückschlag für Eigentümer und Eigentümerinnen, die sich durch das Urteil eine Abkehr von den umstrittenen Bewertungsregeln und eine Erleichterung für ihre Situation erhofft hatten".

Individuelle Realität nicht abgebildet

Verbandspräsident Peter Wegner betont: "Natürlich ist die höchstrichterliche Entscheidung zu akzeptieren. Für Millionen Eigentümer allerdings bildet die auf pauschalen Berechnungen beruhende Ermittlung des Grundstückswerts ihre individuelle Realität nicht ab. Sie können die teilweise drastischen Erhöhungen der Grundsteuer nicht nachvollziehen und vielfach auch nicht bezahlen. Das erleben wir in unseren Beratungen."

Zugleich verweist Wegner noch einmal auf das grundlegende Akzeptanzproblem des Modells seit seiner Einführung. "Für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes ist das Modell nicht überzeugend und schwer zu vermitteln. Im Idealfall sollte eine Steuer gerecht und nachvollziehbar sein", so Wegner.

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Pressekontakt:
Katrin Ahmerkamp | Pressesprecherin Verband Wohneigentum e.V.
0228 60468-20 | presse@verband-wohneigentum.de
www.verband-wohneigentum.de | www.gartenberatung.de

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