Förderung EH-55-Plus startet Für Bau und Ersterwerb klimafreundlicher Gebäude
Dezember 2026
Das Wichtigste in Kürze
• Start am 16. Dezember 2025
• Antrag wird bei der kfw über die finanzierende Bank gestellt.
• Förderkredite von bis zu 100.000 Euro je Wohnung sind möglich.
• Gefördert werden baureife Vorhaben. Die Baugenehmigung muss beim Stellen des Antrags bereits vorliegen
• Wenn der Topf leer ist, endet die Förderung.

Was wird gefördert?
Die Förderstufe Effizienzhaus 55 Plus ist als befristete Unterstützung für Bau und Ersterwerb energieeffizienter Gebäude konzipiert. Mit einem Fördervolumen von insgesamt 800 Millionen Euro soll gezielt der sogenannte Bauüberhang mobilisiert werden. Damit sind Wohnungsbauprojekte gemeint, die bereits geplant und genehmigt sind, bislang jedoch nicht umgesetzt wurden.
In welcher Form und Höhe wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit.
Möglich ist eine Förderung von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit.
Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 35 Jahre.
Die Zinsbindungsfrist liegt bei maximal 10 Jahren.
Ab dem 16.12.2025/Förderstart können die Zinskonditionen bei der kfw abgerufen werden.
Der Kreditbetrag muss innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden.
Welche Voraussetzungen gelten?
Wohngebäude müssen den KfW-Effizienzhausstandard EH 55 zu erfüllen. Das bedeutet konkret: Der Energiebedarf darf höchstens 55 Prozent dessen betragen, was für einen vergleichbaren Referenz-Neubau nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zulässig ist.
Die Wärmeerzeugung muss zu 100 Prozent durch erneuerbare Energien erfolgen (beispielsweise Wärmepumpe, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse). Fossile Energieträger wie Öl und Gas sind ausgeschlossen.
Wenn der Antrag gestellt wird, muss bereits eine gültige Baugenehmigung vorliegen.
Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Ein Kaufvertrag darf noch nicht unterschrieben sein.
Bei einem Bauvorhaben, das nicht genehmigungspflichtig ist, muss die zuständige Behörde informiert und das Vorhaben muss so weit entwickelt sein, dass mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden kann, wenn der Antrag auf Förderung gestellt wird.
Wichtig zu wissen: Die Förderung ist befristet, sie endet, wenn der Fördertopf leer ist. Das Gesamtbudget beträgt 800 Millionen Euro. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht. Also: schnell sein!
Warum die Neuauflage der Förderung?
In Deutschland sind nach Angaben des Bundesbauministeriums rund 760.000 Wohneinheiten im sogenannten Bauüberhang. Das bedeutet, dass Planungen und Baugenehmigungen vorliegen, die aber nicht umgesetzt wurden. Vielfach, weil sie sich durch die gestiegenen Auflagen und Finanzierungkosten nicht mehr wirtschaftlich realisieren ließen. Auf diesen Bauüberhang zielt die neue EH-55-Plus-Förderung. Baureife Projekte sollen umgesetzt werden.
Was ist der Hintergrund?
Die ursprüngliche Förderung für Neubauten nach dem KfW-Effizienzhausstandard 55 endete zum 24. Januar 2022. Das Bundesbauministerium begründete seinerzeit das Aus der Förderung damit, dass der EH-55-Standard im Neubau inzwischen Standard sei und eine weitere Unterstützung daher klimapolitisch nicht zielführend. Nachdem im November 2021 das Förderende angekündigt worden war, brach ein wahrer Antrag-Sturm los. Allein die Anträge aus dem Januar 2022 schöpften den für das gesamte Jahr vorgesehenen Förderrahmen von fünf Milliarden Euro vollständig aus.
Mit der jetzt neu aufgelegten Förderung EH 55 Plus knüpft der Bund an das frühere Programm an. Allerdings haben sich die Bedingungen verändert und das Programm hat mit 800 Millionen Euro ein deutlich geringeres Budget.
Katrin Ahmerkamp