Pläne für einen Rechtsakt für Baudienstleistungen Verband Wohneigentum nimmt Stellung

Dezember 2025

Schriftzug und Logo der EU-Kommission auf einem metallenen Schild vor einem Gebäude
Die EU-Kommission will bestehende Hindernisse im europäischen Dienstleistungssektor abbauen und hat dabei auch die Baudienstleister im Blick.   © iStock/Cineberg

Die Europäische Kommission hat im November 2025 erste Pläne für einen neuen Rechtsakt im Bereich der Baudienstleistungen veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Sondierung über ein EU-Portal. Der Verband Wohneigentum e.V. beteiligte sich an der Konsultation und betonte unter anderem, dass eine Marktöffnung aus Sicht selbstnutzender Eigentümerinnen und Eigentümer nur dann tragfähig ist, wenn Verbraucherschutz, Qualität und Rechtssicherheit verbindlich gewährleistet werden.

Hintergrund ist die im Mai 2025 vorgestellte Binnenmarktstrategie der Europäischen Kommission. Darin kündigte sie an, bestehende Hindernisse im europäischen Dienstleistungssektor konsequent weiter abzubauen. Vor allem im Bausektor sieht die Kommission erhebliches Potenzial - insbesondere für grenzüberschreitend tätige Unternehmen.

Die dringend benötigte Bereitstellung von bezahlbarem und energieeffizientem Wohnraum und die Entwicklung einer entsprechenden Infrastruktur in der EU können nach Auffassung der Kommission beschleunigt werden, wenn die Baudienstleister einen echten Binnenmarkt in vollem Umfang nutzen können. Die restriktive und vielfältige Regulierung von Baudienstleistungen schränke die Bereitstellung solchen Wohnraums und solcher Infrastrukturen ein.

Mit dieser Initiative sollen Hindernisse für den grenzübergreifenden Marktzugang für Bau- und Installationsdienstleistungen abgebaut werden. Sie zielt auf die Harmonisierung von Regeln, gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen, eine "Construction Site Card" für Fachkräfte und die Förderung nachhaltiger Methoden ab.

Stellungnahme des Verbandes Wohneigentum e.V. zum geplanten Rechtsakt für Bau- und Installationsdienstleistungen

Der Verband Wohneigentum e.V. vertritt die Interessen von Eigenheimbesitzern, die bei Bau- und Renovierungsprojekten besonders auf hohe Qualitätsstandards, Rechtssicherheit und Zuverlässigkeit angewiesen sind. Wir begrüßen das Ziel der Europäischen Kommission, den Binnenmarkt für Bau- und Installationsdienstleistungen weiterzuentwickeln und bestehende Versorgungsengpässe zu verringern. Angesichts des Arbeitskräftemangels im Baugewerbe und der hohen Anforderungen im Zusammenhang mit energieeffizienten Renovierungen besteht eindeutig Handlungsbedarf.

Gleichzeitig betonen wir nachdrücklich, dass Verbraucherschutz, Haftung und Qualitätssicherung integraler Bestandteil des geplanten Rechtsakts sein müssen. Die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen, Befähigungsnachweisen oder Baustellenzugangskarten darf nicht zu einer Absenkung bestehender nationaler Qualitäts-, Haftungs- oder Gewährleistungsstandards führen. Insbesondere private Eigenheimbesitzer benötigen klare Haftungsregeln, einen anerkannten Versicherungsschutz und transparente Verantwortlichkeiten. Darüber hinaus fordern wir eine klare Unterscheidung zwischen groß angelegten professionellen Bauprojekten und Arbeiten, die in selbstgenutztem Wohneigentum durchgeführt werden. Regulierungsmaßnahmen müssen den spezifischen Risiken und der begrenzten Verhandlungsmacht privater Hauseigentümer angemessen Rechnung tragen.

Marktöffnung und Mobilität können nur dann Akzeptanz finden, wenn sie mit einem hohen Qualitätsniveau, einem wirksamen Verbraucherschutz und durchsetzbaren rechtlichen Garantien einhergehen. Nur unter diesen Bedingungen kann das Vertrauen gestärkt und die Bereitschaft der Eigenheimbesitzer, in die Renovierung und Modernisierung des Wohnungsbestands zu investieren, aufrechterhalten werden.

>>> Sondierung zum Rechtsakt für Baudienstleistungen

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