Wärmeplanungsgesetz - Weniger Bürokratie, mehr Verbindlichkeit gefordert
Der Verband Wohneigentum hat zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Stellung genommen. Die Novelle vereinfacht die kommunale Wärmeplanung, insbesondere für kleine Kommunen.

Die Bundesregierung will die Wärmeplanung für kleine Kommunen bis 15.000 Einwohner vereinfachen und hat einen Entwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes vorgelegt. Dazu hat der Verband Wohneigentum Stellung genommen. Er zeigt auf, wo die Novelle seiner Ansicht nach auf dem richtigen Weg ist, aber auch, wo wichtige Chancen ungenutzt bleiben.
Eigentümer brauchen Orientierung
Bereits im Zuge des Wärmeplanungsgesetzes hat der Verband darauf hingewiesen, dass viele selbstnutzende Wohneigentümer*innen weiterhin ohne ausreichende Planungs- und Investitionssicherheit sind. Während kommunale Wärmepläne vielerorts noch fehlen oder nur schrittweise konkretisiert werden, müssen Eigentümer* innen schon heute weitreichende Entscheidungen treffen, etwa beim Heizungstausch, bei energetischen Sanierungen oder anderen Investitionen, die oft über Jahrzehnte wirken. Die vorliegende Novelle hätte die Möglichkeit geboten, hier mehr Orientierung und Planungssicherheit für Eigentümer*innen im Gebäudebestand zu schaffen. Diese Gelegenheit wurde nur teilweise genutzt.
Einwohnergrenze reicht als Kriterium nicht aus
Der Verband Wohneigentum erkennt zwar an, dass kleinere Kommunen häufig nur über begrenzte personelle und finanzielle Kapazitäten verfügen und Vereinfachungen im Verfahren deshalb sinnvoll sein können. In der vorgeschlagenen Form beurteilt der Verband das vereinfachte Verfahren für kleine Kommunen (§ 22a WPG-E) aber kritisch, da es ausschließlich an eine Einwohnergrenze anknüpft.
Das alleine ist aus Sicht des gemeinnützigen Eigentümerverbands nicht ausreichend. Die pauschale Einstufung ganzer Gemeindegebiete als dezentrale Versorgungsgebiete berge das Risiko, dass mögliche Lösungen zu früh ausgeschlossen oder gar nicht näher betrachtet werden. Für selbstnutzende Wohneigentümer* innen ist das besonders problematisch. In Gebieten ohne Wärmenetz müssen sie die Wärmewende im eigenen Gebäude weitgehend selbst organisieren und finanzieren. Gleichzeitig fehlt häufig die Sicherheit, ob bestehende Planungen dauerhaft Bestand haben oder später noch einmal angepasst werden.
Vor diesem Hintergrund begrüßt der Verband ausdrücklich die Vereinheitlichung der Fortschreibungsfristen (§ 25 WPG-E), da sie auf lange Sicht mehr Planungssicherheit für Investitionsentscheidungen schafft.
Ergänzende Darlegungspflicht
Aus Sicht des Verbandes Wohneigentum sollte geprüft werden, § 4 Abs. 4 WPG-E um eine ergänzende Darlegungspflicht zu erweitern. Kommunen könnten im Einleitungsbeschluss auf Basis bereits vorhandener Daten nachvollziehbar erläutern, warum sie davon ausgehen, dass keine wirtschaftlich tragfähige leitungsgebundene Wärmeversorgung im Gemeindegebiet zu erwarten ist. Gerade bei Investitionen mit hohen Kosten brauchen Eigentümer *innen nachvollziehbare
Informationen darüber, warum eine Kommune das vereinfachte Verfahren nutzt und weshalb bestimmte Versorgungsoptionen nicht weiterverfolgt werden.