Glasfaserausbau: Eigentümer*innen informieren und einbeziehen
März 2026
Die Bundesregierung will den Glasfaser- und Mobilfunkausbau in Deutschland mit einem neuen Gesetz beschleunigen. In seiner Stellungnahme zum TKG-Änderungsgesetz 2026 erklärt der Verband Wohneigentum, dass ein schneller Ausbau nur dann gelingen kann, wenn Eigentümer und Eigentümerinnen als Partner in den Prozess einbezogen werden.

Das TKG-Änderungsgesetz 2026 enthält eine Reihe von Regelungen, die den Netzausbau erleichtern sollen. Das Änderungsgesetz ist eine geplante Novelle des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG), zu dem das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) Anfang 2026 den Referentenentwurf vorgelegt hatte.
Zu den geplanten neuen Regelungen gehören neue Zugangsmöglichkeiten zu gebäudeinternen Netzinfrastrukturen und ein sogenanntes Recht auf Vollausbau in Gebäuden. Gerade für Wohnungseigentümegemeinschaften sind diese Regelungen unmittelbar relevant - sie betreffen, wer wann Zugang zu welchen Gebäudeteilen erhält und wer bei Ausbauarbeiten frühzeitig informiert werden muss.
Grundlegende Daseinsvorsorge
Der Verband Wohneigentum unterstützt das Ziel eines flächendeckenden Glasfaserausbaus ausdrücklich. Schnelles Internet ist längst Teil der grundlegenden Daseinsvorsorge. Gleichzeitig darf der Ausbau nicht über die Köpfe der Eigentümer*innen hinweg geschehen. Wer Ausbaumaßnahmen in seinem Gebäude dulden soll, muss rechtzeitig informiert sein und wissen, an wen er sich mit Fragen und Einwänden wenden kann.
Transparent informieren
Der Verband hat daher im Gesetzgebungsverfahren angeregt, transparente Informationspflichten gegenüber Gebäude- und Grundstückseigentümer*innen sowie klare Zuständigkeiten bei Ausbauarbeiten gesetzlich zu verankern. Das stärkt nicht nur die Rechte der Betroffenen, es erhöht auch die Akzeptanz und damit letztlich die Geschwindigkeit des Ausbaus selbst.
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