Einspeisevergütung muss bleiben! Verlässliche Förderbedingungen sind wichtig für private Energiewende

Bonn/Berlin 29. Juli 2026. Der gemeinnützige Verband Wohneigentum wertet die von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) angekündigte Übergangsregelung für die Förderung kleiner Solaranlagen als einen Schritt in die richtige Richtung. Der aktuelle Entwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) lässt aus Sicht des Verbands jedoch weiterhin erheblichen Nachbesserungsbedarf erkennen.


Solarpanele auf Einfamilienhaus
Der Verband Wohneigentum kritisiert die Kürzungen bei der Einspeisevergütung. "Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass die Einspeisevergütung erhalten bleibt", betont Präsident Peter Wegner.   © PantherMedia _anatoliy_gleb
Wie aus dem neuen Gesetzentwurf hervorgeht, soll die feste Einspeisevergütung für private Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt, die ab 2027 errichtet werden, künftig nur noch übergangsweise für bis zu 36 Monate gezahlt werden, bevor Betreiber auf die Direktvermarktung an der Strombörse wechseln müssen. Ursprünglich hatte Reiche eine vollständige Abschaffung der bislang auf 20 Jahre angelegten festen Vergütung angestrebt.

"Dass Ministerin Reiche von ihren ursprünglichen Plänen die Förderung für kleine Solaranlagen ganz abzuschaffen abrückt, ist ein wichtiges Signal", erklärt Peter Wegner, Präsident des Verbands Wohneigentum. Aus einer bislang risikoarmen Entscheidung für den Klimaschutz werde aber auch mit Übergangslösung ein Investitionsrisiko mit mehreren Unsicherheiten. Wegner weiter: "Wenn private Haushalte die wirtschaftlichen Folgen einer verpflichtenden Direktvermarktung kaum noch abschätzen können, wird der Zubau privater Photovoltaik spürbar zurückgehen."

Kappung bei negativen Strompreisen soll dauerhaft werden

Kritik übt der Verband Wohneigentum insbesondere an der im Entwurf vorgesehenen Kappung der Einspeisung bei negativen Strompreisen (§ 9 Abs. 2b EEG-E). Statt der zunächst diskutierten befristeten 60-Prozent-Regelung sieht der aktuelle Entwurf nun eine dauerhafte 50-Prozent-Kappung vor. Unklar sei zudem weiterhin, ab welcher Anlagengröße - 25 oder erst 100 Kilowatt - die Regelung greifen soll. Der Verband fordert, die Kappung zumindest bis zum flächendeckenden Einbau intelligenter Messsysteme zu befristen und den Ausbau der Speicherförderung deutlich voranzutreiben.

Präsident Wegner verweist zudem auf eine verbandseigene Umfrage, wonach bereits heute rund die Hälfte der befragten Mitglieder von Problemen bei der Auszahlung ihrer Vergütung berichtet. Angesichts einer Smart-Meter-Durchdringung von derzeit nur 5,5 Prozent fehlten außerdem grundlegende Verbraucherschutzstandards für die geplante Direktvermarktungspflicht.

Einspeisevergütung muss bleiben

"Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass die Einspeisevergütung erhalten bleibt", betont Wegner. "Sollte die Bundesregierung daran festhalten, sie durch eine Übergangsfrist zu ersetzen, muss Frist so bemessen sein, dass sich private Investitionen in Solarenergie weiterhin rechnen." Zudem kritisiert der Verband Wohneigentum, dass die Frist zur Stellungnahme im Konsultationsverfahren viel zu kurz bemessen war, um die Auswirkungen auf private Eigentümerinnen und Eigentümer angemessen zu bewerten.

Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird seit dem Jahr 2000 der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland gefördert. Bis 2030 soll der Anteil von Ökostrom am Bruttostromverbrauch auf 80 Prozent steigen. Der Verband Wohneigentum wird sich mit den beschriebenen Forderungen weiterhin in das laufende Gesetzgebungsverfahren einbringen.

Download der Stellungnahme:

Pressekontakt:

Anna Florenske| Pressesprecherin Verband Wohneigentum e.V.
0228 60468-20 | presse@wohneigentum-bund.de

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