Der Streit geht weiter: Grundsteuer-Urteil in Baden-Württemberg
Juni 2026
Der Bundesfinanzhof hält das baden-württembergische Grundsteuermodell für verfassungsgemäß und weist im Mai 2026 zwei Musterklagen ab. Ob der Rechtsstreit dennoch weitergeht und wie der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg die Kläger mit anderen Verbänden unterstützt hat, erläutert dessen stellvertretende Vorsitzende Dr. Jürgen Wetterauer im Interview.
Dr. Wetterauer, wie haben Sie die Entscheidung des Bundesfinanzhofs aufgenommen?
Was ist das größte Problem für Menschen mit Wohneigentum in Baden-Württemberg, wo die neue Grundsteuer nach einem besonderen Modell berechnet wird?
Der entscheidende Unterschied zum früheren System und zum Bundesmodell, das in vielen anderen Bundesländern gilt, besteht darin, dass bei der Berechnung ausschließlich der Bodenrichtwert zählt. Die Bebauung spielt dagegen keine Rolle. Ob auf einem Grundstück ein kleines Einfamilienhaus oder ein großes Mehrfamilienhaus steht - die Grundsteuer fällt gleich aus. Das halten wir für den zentralen Fehler. Außerdem ist der Bodenrichtwert ein Wert, der von Gutachterausschüssen ermittelt wird. Da es für die Wertermittlung keine einheitliche Rechtsnorm gibt, kann das Ergebnis je nach Region sehr unterschiedlich ausfallen.
Bedeutet das, dass viele unserer Mitglieder mit einem kleinen Haus auf einem größeren Siedler-Grundstück besonders belastet werden?
Ja, etwa 80 % unserer Mitglieder gehören zu den Verlierern der Grundsteuerreform in Baden-Württemberg. Ihre Siedlergrundstücke sind in der Regel etwas größer als normale Baugrundstücke, da sie einst der Selbstversorgung dienten. Gerade bei sehr großen Grundstücken, die nicht weiter bebaut werden können, ist die Grundsteuer heute vielfach deutlich höher als früher - im Durchschnitt etwa sechsmal, in Einzelfällen sogar zehn- bis zwanzigmal so hoch.
Und gibt es auch Gewinner der Reform in Baden-Württemberg?
Eigentümer von sehr dicht bebauten Grundstücken, etwa mit Mehrfamilienhäusern in Innenstädten, profitieren ebenso wie Besitzer sehr hochwertiger Gebäude in niedrig bewerteten Baugebieten. Hier spielt der Gebäudewert bei der Berechnung keine Rolle mehr.. Auch Grundstücke in Hanglagen oder mit anderen baulichen Einschränkungen werden voll nach dem Bodenwert der Wertzone besteuert.
Dagegen ist der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg mit Haus & Grund und dem Bund der Steuerzahler vorgegangen.
Genau. Gemeinsam haben wir in einer Verbändeallianz vier Musterklageverfahren finanziell und fachlich unterstützt. Diese Klagen sind nun auch in zweiter Instanz leider gescheitert.
Was wollten Sie mit der Musterklage erreichen?
Uns ging es darum, auf die Schwächen des baden-württembergischen Modells aufmerksam zu machen. Außerdem kritisieren wir die hohen Hürden, fehlerhafte Bodenrichtwerte anzufechten. Dafür sind Gutachten erforderlich, die mehrere tausend Euro kosten und nur anerkannt werden, wenn sie den amtlichen Wert um mindestens 30 Prozent unterschreiten.
Dennoch hat der Bundesfinanzhof anders entschieden. Ist der Streit mit dem Urteil nun beendet?
Der normale Rechtsweg ist ausgeschöpft, aber die zwei betroffenen Kläger werden Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen und wir werden auch diesen Weg im Interesse unserer Mitglieder fachlich und finanziell unterstützen. Wird sie angenommen, dürfte eine Entscheidung allerdings erst in einigen Jahren fallen. Sollte die Beschwerde keinen Erfolg haben, bleibt nur noch der politische Weg, um Änderungen am Grundsteuergesetz zu erreichen.
Interview: Anna Florenske