Rauchwarnmelder sind Vermietersache
Rauchwarnmelder sind Vermietersache
Mieter haben den Einbau von Rauchwarnmeldern in ihrer Wohnung grundsätzlich zu dulden. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Mieter dieser Duldungspflicht nicht durch Eigeninitiative entgehen können.
Weil damit ferner sowohl der Einbau als auch die Wartung der Geräte in einer Hand sei, werde zudem ein höheres Maß an Sicherheit gewährleistet, als wenn jede Mietpartei hierfür selbst sorgen müsste.
Außerdem sei der Vermieter gesetzlich zum Einbau der Rauchwarnmelder verpflichtet. Auch das rechtfertige das "Alleinstellungsmerkmal" für den Vermieter. (BGH, VIII ZR 290/14 u. a.)
Quelle: Verband Wohneigentum e.V.