KfW-Zuschüsse vom Bundesbauministerium bereitgestellt Rechtsanspruch besteht nicht

KfW-Zuschüsse vom Bundesbauministerium bereitgestellt
Das Bundesbauministerium fördert eine ganze Reihe von Maßnahmen, die den Einbruchschutz verbessern, beispielsweise Gefahren­warnanlagen sowie Sicherheits­technik in Smarthome-­Anwendungen mit Einbruch­meldefunktion.   © Verband Wohneigentum "Bezirksverband Neckar-Odenwald"

24.02.2022

In 2020 wurden in Deutschland 75.023 Wohnungs -
einbruchdiebstähle vom "Statistischem Bundesamt" erfasst. Um nun den Einbruchschutz zu verbessern, hat das Bundes­ministerium für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen (BMWSB), Förder­mittel für das Jahr 2022 bereitgestellt. Wohneigentümer und Mieterinnen können nun wieder Zuschüsse im Programm "Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) der staatlichen Förderbank KfW beantragen.

Wichtig ist: Ihr Antrag beim KfW-Zuschuss­portal unbedingt zu stellen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen. Außerdem weist die KfW jetzt ausdrücklich darauf hin, dass es keinen Rechtsanspruch auf den Zuschuss gibt. Anträge können nur gestellt werden, solange noch Geld im Fördertopf ist.

Was wird gefördert?

Wichtig ist ausserdem: Die Arbeiten müssen von einem Fach­unternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Privatpersonen, und zwar

Das KfW-Onlineportal informiert ausführlich zu diesem Thema. Dort gibt es auch einen Link zum Vorab-Check um zu prüfen, ob die geplanten Maßnahmen förderfähig sind.

Quelle: Verband Wohneigentum e.V. & KFW