Arbeitskreis Ost: Wohneigentum „In der Mühle“ Von Rechtsprechung und Gesetzgebung

5. Juli 2004
Bodenreform-Urteil des Europäischen Gerichtshofes, Rechtsstreit um „Modrow-Verkäufe“ in Sachsen, drohende Steigerung von Erschließungskosten in Brandenburg, Urteil des Bundesgerichtshofes zur Definition von „Eigenheim“ – das sind aktuelle Themen der neuen Bundesländer. Alfons Löseke rief als Präsident des Deutschen Siedlerbundes die Mitglieder des Arbeitskreises Ost vor der Frühjahrssitzung des Gesamtvorstandes am 4. Juni 2004 in Dortmund zusammen, um diese und weitere Fragen zu erörtern.

Die erste Aufregung, die nach der Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes zur Bodenreform zugunsten der Neubauern-Erben aufkam, hat sich im Laufe der Zeit etwas gelegt. Nachdem die Bundesregierung gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt hat, muss man abwarten. Nach fachlicher Einschätzung – lesen Sie hierzu – ist es unwahrscheinlich, dass an die durch das Zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz von 1992 enteigneten Grundstücke herausgegeben werden. Bestenfalls könne eine Entschädigungszahlung erfolgen, die für den einzelnen allerdings nicht sehr hoch sein dürfte.

Unwägbarkeiten der „Modrow-Verkäufe“

Eine andere Lage, hervorgerufen durch die Versuche, den Übergang vom Rechtssystem der ehemaligen DDR zu dem der gemeinsamen Bundesrepublik zu gestalten, betrifft die sogenannten „Modrow-Verkäufe“. Nach DDR-Recht war privates Eigentum an Grund und Boden die Ausnahme, statt dessen konnten vor 1990 Eigenheime auf Grundstücken errichtet werden, die nicht den Bauherren gehörten. Die Modrow-Regierung erließ im März 1990 ein Gesetz, wonach die Hauseigentümer die in Anspruch genommenen Grundstücke zu DDR-Baulandpreisen kaufen konnten.

Mit dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz von 1994 wurde diese Regelung wieder abgeschafft, danach war der Kauf zum halben Verkehrswert möglich. Wegen der komplizierten Abklärung der Eigentumsverhältnisse und des langwierigen Gangs vom Kaufantrag bis zur Eintragung ins Grundbuch waren viele Erwerbswillige vor diesem Stichtag noch nicht am Ziel. Die Länder und Kommunen blieben unter Verweis auf Gleichbehandlung entgegen dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz zunächst bei der „Modrow-Regelung“. Vor einiger Zeit forderte der für Dresden zuständige Regierungspräsident die Stadt auf, diese späteren Verkäufe rückgängig zu machen bzw. Nachforderungen zu stellen. Die Eigenheimer, die oft im Rentenalter sind und seit Jahrzehnten unter schwierigen Bedingungen Geld und Eigenleistung in ihr Haus gesteckt haben, können die – zwar immer noch günstige, aber für ihre finanziellen Verhältnisse – sehr hohe Summe oftmals nicht aufbringen.

Nachdem die Stadt Dresden in der ersten und zweiten Instanz unterlegen war, hat sie nun Revision vor dem Bundesgerichtshof eingelegt. Die Eröffnung des Verfahrens, für Anfang Juli geplant, ist auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Bis zu einer Entscheidung bleibt daher noch Zeit, um mit Fachleuten die rechtlichen, aber auch die politischen Möglichkeiten auszuloten. Der Vorsitzende des Sächsischen Landesverbandes, Karl-Heinz Liebold, informierte über die aktuelle Entwicklung. Die existentiellen Sorgen der Betroffenen, die zu einem Gutteil DSB-Mitglieder sind, sind nicht unbegründet und müssen sehr ernstgenommen werden. Der Arbeitskreis Ost und das Präsidium werden die Entwicklung verfolgen und den sächsischen Landesverband nach Kräften unterstützen.

Eigenheim und Abgaben

Von einem auf den ersten Blick eher positiven Ereignis konnte Roger Gapp, Landesverband Berlin, berichten. Der Bundesgerichtshof habe in mehreren Einzelfallentscheidungen zu den sogenannten Mischanlagen den Begriff „Eigenheim“ definiert: bei Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung und ab einer bestimmten Hausgröße gelte ein Gebäude als Eigenheim, wenn es im überwiegenden Teil des Jahres entsprechend genutzt werde. Die Urteilsbegründungen sollen – sobald sie vorliegen – im Arbeitskreis beraten werden.

Dr. Eckart Winkler, Vertreter des Landesverbandes Brandenburg, informierte zum „Zweiten Gesetz der Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben“ von Dezember 2003. Ähnliche gesetzgeberische Tendenzen, mit der drohenden Folge, dass die Kommunen die Kosten für Straßenerschließung und -ausbau komplett auf die Anrainer abwälzen, sind in den anderen Bundesländern bislang nicht zu beobachten. Hier zeigen sich die Vorteile eines regelmäßigen Erfahrungsaustauschs untereinander: Für bestehende Probleme und künftige Entwicklungen können gemeinsam bessere Lösungen gefunden werden.

Dies betrifft auch das Thema Erbbaurecht, das nicht nur den Landesverband Sachsen-Anhalt noch länger beschäftigen wird. Dort werden Ende 2005 rund 250 nach der politischen Wende verlängerte Erbbaurechtsverträge auslaufen. Der Landesvorsitzende Norbert Unruh wies darauf hin, dass für die anstehenden Verhandlungen die Erfahrungen und Rechtskenntnisse anderer, auch der alten Bundesländer, gut nutzbar zu machen sind.

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