Rauchwarnmelder sind Vermietersache

Mieter haben den Einbau von Rauchwarnmeldern in ihrer Wohnung grundsätzlich zu dulden. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Mieter dieser Duldungspflicht nicht durch Eigeninitiative entgehen können.

Haben sie bereits solche Warnmelder in Eigenregie angebracht, so können sie nicht verhindern, dass der Vermieter den eigenen Wohnungsbestand einheitlich mit Geräten ausstatten und warten darf. Es handele sich hierbei um bauliche Veränderungen, die zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts und einer Verbesserung der Wohnverhältnisse führten.

Rauchwarnmelder
Rauchwarnmelder dienen der Sicherheit.   © pixabay_CCO

Weil damit ferner sowohl der Einbau als auch die Wartung der Geräte in einer Hand sei, werde zudem ein höheres Maß an Sicherheit gewährleistet, als wenn jede Mietpartei hierfür selbst sorgen müsste.

Außerdem sei der Vermieter gesetzlich zum Einbau der Rauchwarnmelder verpflichtet. Auch das rechtfertige das "Alleinstellungsmerkmal" für den Vermieter. (BGH, VIII ZR 290/14 u. a.)

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