Zum Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEMoG)

Gemeinsames Positionspapier der vier Verbraucherverbände Bauherren-Schutzbund (BSB), Verband Wohneigentum (VWE), Verband der deutschen Wohnungseigentümer (VDWE) und Wohnen im Eigentum (WiE)

Paragrapgen-Zeichen an einer Hauswand
© pixabay

Eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes ist seit langem erforderlich. Das veraltete Gesetz hat mit wichtigen gesellschaftlichen Entwicklungen nicht Schritt gehalten. Regelungslücken und zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe werden allein der Rechtsprechung zur Klärung überlassen - mit höchst unterschiedlichen Ergebnissen. Den Eigentümern fehlen Instrumente, um ihr Vermögen und die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums angemessen zu kontrollieren. Entscheidungsstrukturen müssen überarbeitet werden, damit umfassende Gebäudesanierungen und bauliche Veränderungen unkompliziert umgesetzt werden können. Das Gesetz ist für Eigentümer zu komplex und mehrdeutig formuliert, weshalb es zu wenig Orientierungshilfe bietet. Daher begrüßen die Eigentümer- und Verbraucherverbände die Inangriffnahme der Reform ausdrücklich.

Der vom Bundesjustizministerium (BMJV) vorgelegte Entwurf für ein Wohnungseigentums-modernisierungsgesetz (WEModG) entspricht nicht den Anforderungen, die aus Eigentümer- und Verbrauchersicht an eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zu stellen sind. Das BMJV hat zwar eine radikale Umgestaltung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEGesetz) auf den Weg gebracht, wichtige strukturelle Missstände bleiben jedoch ungelöst. Stattdessen werden Rechte der Eigentümer beschnitten und die Verwalterrechte im Sinne des anvisierten Systemwechsels ausgeweitet.

Damit geraten die Machtverhältnisse in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) in eine deutliche Schieflage - zugunsten der Verwalter, der Bauträger, der Auftragnehmer und Dienstleister von WEGs. Der Rechtsschutz für Auftragnehmer von WEGs wird höher bewertet als der Rechtsschutz für die Wohnungseigentümer. Die Neuregelungen werden viele neue Risiken für die Eigentümer bringen.

Das ursprüngliche Ziel des Wohnungseigentumsgesetzes, breiten Bevölkerungsschichten den Erwerb eines Eigenheims zu ermöglichen, würde konterkariert.
Aus diesem Grund appellieren die Verbraucher- und Eigentümerverbände an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz sowie die Politiker im Bundestag und Bundesrat, dringend die Interessen der Wohnungseigentümer in den Mittelpunkt der WEGesetz-Reform zu stellen.

Die Forderungen der Verbände:

Die Forderungen der Verbraucherverbände basieren auf der Kritik an folgenden Neuregelungen:

Ebenso wenig sollen sie gegen Miteigentümer oder gar Auftragnehmer der WEG vorgehen können, wenn diese ihre Pflichten oder Aufgaben verletzen. Dies soll nur noch der eher schwerfällige Verband WEG können, indem in der Eigentümerversammlung darüber entschieden wird.

Kritik an Neuregelungen zur Entstehung von WEGs

Warnung vor den Folgen dieses Systemwechsels und weiterer Neuregelungen:

Weitere konkrete Vorschläge enthält auch das Positionspapier "Bezahlbares Wohnen" von 13 Verbraucherverbänden und Gewerkschaften, herausgegeben vom Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) vom 14.11.2019 unter https://www.vzbv.de/sites...wohnen_1.pdf (Seite 8: Wohnungseigentumsgesetz verbraucherorientiert novellieren).

Berlin / Bonn, den 23.3.2020

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