Tipps für Zwangsversteigerungen Ganz genau hinschauen ist wichtig!

Dezember 2021

Als Schnäppchen gelten Häuser aus Zwangsversteigerungen, denn die Kaufpreise für diese Immobilien liegen oft zwischen 10 bis 30 % unter dem ortsüblichen Marktwert. Doch Vorsicht! Ein solcher Kauf ist nicht immer ganz frei von Risiken.

Hausschlüssel
Zwangsversteigerung: Kaufinteressenten sollten auf jeden Fall vor dem Kauf ein Wertgutachten anfordern und den Grundbucheintrag einsehen.   © pixabay

Um Geld zu sparen, interessieren sich viele Menschen, die ein Haus kaufen möchten, für Häuser aus Zwangsversteigerungen. Aber Vorsicht: Obwohl die Preise für solche Immobilien in der Regel unter dem ortsüblichen Marktwert liegen, sollte man alle Risiken bedenken. Genaues Hinschauen und Prüfen aller wichtigen Unterlagen sowie der Immobilie selbst sind unumgänglich, betont Rechtsanwalt Stephan Dingler, Rechtsberater im Verband Wohneigentum NRW.

Wichtig: Wertgutachten und Grundbucheintrag einsehen

Der Jurist rät Interessenten einer zur Versteigerung stehenden Immobilie, auf jeden Fall vor dem Kauf ein Wertgutachten anzufordern und den Grundbucheintrag einzusehen. "Das Gutachten zeigt den Verkehrswert an und beschreibt im Idealfall auch mögliche Baumängel. Allerdings zeigen diese Gutachten oft nicht immer den tatsächlichen Zustand einer Immobilie", erklärt der Rechtsberater. Dafür gibt es verschiedene Gründe: Mal wurde ein Gutachten vom Sachverständigen ohne eingehende Besichtigung des Objekt verfasst, ein anderes Mal ist es vielleicht schon einige Monate oder gar Jahre alt, weil sich das Zwangsversteigerungsverfahren hinzieht und neue Mängel nicht aufgenommen wurden.

Genau Hinschauen

Sofern die Besichtigung des Objekts nicht möglich ist, wird den Kaufinteressenten empfohlen, Kontakt zu Nachbarn bzw. zu Gläubigern - in der Regel die finanzierende Bank des bisherigen Eigentümers - aufzunehmen. Meist lassen sich über diesen Weg schnell wichtige Informationen zum Zustand der Immobilie einholen.

Um sich vor Überraschungen zu schützen, ist ein Blick ins Grundbuch ratsam. Denn dort sind Belastungen, Dauerwohnrechte oder auch mögliche Leitungs- und Wegerechte Dritter eingetragen. Im Vorfeld einer Versteigerung muss die Immobilienfinanzierung des Kaufinteressenten stehen, denn beim Erhalt des Zuschlags sind direkt zehn % des Verkehrswertes fällig. Notfalls lässt sich diese Summe auch über eine Bankbürgschaft einbringen. Den Restbetrag muss der neue Käufer dann innerhalb von 4 bis 6 Wochen überweisen.

Übergangsphase braucht Zeit

Sofern das ersteigerte Gebäude noch bewohnt ist, kann nach der Überschreibung eine längere Zeit bis zum Einzug bzw. bis zur Neunutzung vergehen. "Es kommt häufig vor, dass sich ehemalige Eigentümer oder Mieter weigern, zur gesetzten Frist auszuziehen. Von daher sollte jeder Käufer immer eine längere Übergangsphase einplanen", rät Stephan Dingler.

Entwicklung der Zwangsversteigerungen ist derzeit offen

Dazu: Bundesweit ist die Zahl der Zwangsversteigerungen wegen des niedrigen Zinsniveaus rückläufig. Hinzu kommen die wirtschaftliche Situation Deutschlands in der Corona-Zeit, sowie die extrem hohe Nachfrage nach Immobilien. Diese sorgte dafür, dass die Anzahl der Zwangsversteigerungen bis Ende April 2020 um mehr als 88 % einbrach.

Ob die Versteigerungsrate zukünftig wieder steigt, wird davon abhängen, inwieweit Immobilienbesitzer ihre Finanzsituation in Corona-Zeiten stabil halten können (beeinflusst durch Kurzarbeit, vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Ähnliches).

Verband Wohneigentum NRW

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Newsletter abonnieren
Der VWE-Newsletter
Wichtiges rund ums Wohneigentum
kostenlos, unabhängig & werbefrei, 1 x im Monat
Ihre Daten sind bei uns sicher. Wir nutzen sie nur für den Newsletter. Sie können sich jederzeit abmelden. Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.