NRW schafft STRABS ab Beiträge sollen teilweise auch rückwirkend erstattet werden
aktualisiert Januar 2026
Ein Riesenerfolg für alle, die sich neben unserem Landesverband in Nordrhein-Westfalen gegen die Straßenausbaubeiträge (STRABS) engagiert haben: Mit dem Beschluss zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge hat die Landesregierung ihr Versprechen eingelöst. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat das entsprechende Gesetz am 28. Februar 2024 verabschiedet. Damit ist ein jahrelanger Streit für den Verband Wohneigentum in NRW erfolgreich zu Ende gegangen. Im Interview erläutert Landesvorsitzender Peter Preuß Hintergründe und Bedeutung der Entscheidung.

Verband Wohneigentum: Herr Preuß, die Straßenausbaubeiträge sind in NRW inzwischen gesetzlich abgeschafft. Wie bewerten Sie diese Entscheidung rückblickend?
Peter Preuß:
Das ist ein großer Erfolg - nicht nur für unseren Verband, sondern für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer in Nordrhein-Westfalen. Es hat sich gelohnt, dass wir uns über viele Jahre hinweg vehement, beharrlich und mit überzeugenden Argumenten für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingesetzt haben.
Mein Dank gilt allen Mitgliedern und Vorständen, die sich auf allen Ebenen engagiert haben - in den Gemeinschaften, den Kreisverbänden und auf Landesebene. Durch Veranstaltungen, Unterschriftsaktionen und zahlreiche Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern haben sie entscheidend dazu beigetragen, dass diese ungerechte Abgabe nun Geschichte ist.
Mit dem Landtagsbeschluss vom 28. Februar 2024 steht nun endgültig "schwarz auf weiß" fest: Für den Ausbau kommunaler Straßen dürfen künftig keine Beiträge mehr von Anliegern erhoben werden.
Was hat der Landtagsbeschluss konkret geregelt?
Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes wurde ein klares Beitragserhebungsverbot für Straßenausbaumaßnahmen eingeführt. Für alle Maßnahmen, die seit dem 1. Januar 2024 beschlossen wurden, dürfen Kommunen keine Straßenausbaubeiträge mehr erheben.
Darüber hinaus wurde die bereits bestehende Förderregelung ausgeweitet: Für Maßnahmen, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2023 beschlossen wurden, übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen die Kosten vollständig. Damit sind auch diese Eigentümerinnen und Eigentümer faktisch komplett entlastet worden.
Ab wann brauchen Menschen mit Wohneigentum in NRW also keine STRABS-Bescheide mehr zu befürchten?
Für neue Straßenausbaumaßnahmen ist diese Sorge endgültig vom Tisch. Seit dem 1. Januar 2024 dürfen keine neuen Bescheide mehr erlassen werden. Für Maßnahmen ab 2018 greift zudem die vollständige Kostenübernahme durch das Land.
Lediglich für sogenannte Altfälle - also Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden - gilt weiterhin das alte Recht. Das betrifft aber nur noch eine begrenzte Zahl von Fällen.
Die STRABS waren ein wohnungspolitischer Dauerbrenner im Verband Wohneigentum. Welche Meilensteine waren aus Ihrer Sicht entscheidend?
* Frühjahr 2018: Bayern schafft die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1.1.2018 ab. Das löst bundesweite Debatten aus.
* Juli 2018: Mitgliederbefragung im Verband Wohneigentum NRW - drei Viertel sprechen sich für die Abschaffung aus.
* Oktober 2018: Start der Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, initiiert vom Bund der Steuerzahler NRW, unterstützt vom Verband Wohneigentum NRW.
* Juli 2019: Vorstellung eines Finanzkonzepts zur Abschaffung durch den Verband Wohneigentum NRW.
* September 2019: Übergabe von rund 440.000 Unterschriften an den Landtag.
* Dezember 2019: Reform des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) und Einführung eines Förderprogramms.
* März 2022: Landtagsbeschluss mit dem klaren Auftrag, die STRABS vollständig abzuschaffen.
* September 2023: Vorlage des Gesetzentwurfs durch die Landesregierung.
* Februar 2024: Beschluss des Gesetzes zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Landtag NRW.
Warum war die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aus Sicht des Verbandes so wichtig?
Die Grundannahme des Gesetzgebers, dass der Ausbau einer Straße automatisch den Wert eines Grundstücks erhöht, war von Anfang an fragwürdig. In der Praxis führt ein Straßenausbau häufig zu mehr Verkehr, mehr Lärm und einer höheren Belastung - nicht zu einem Mehrwert für die Anlieger.
Hinzu kommt, dass Straßenausbau in erster Linie im öffentlichen Interesse erfolgt. Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, einzelne Grundstückseigentümer mit teilweise existenzbedrohenden Kosten zu belasten. Gerade ältere Menschen wurden durch hohe und oft überraschende Beitragsbescheide finanziell überfordert.
Auch für die Kommunen selbst waren die Straßenausbaubeiträge mit hohem bürokratischem Aufwand und erheblicher Fehleranfälligkeit verbunden. Die Abschaffung ist daher letztlich ein Gewinn für alle Beteiligten.
Interview: Anna Florenske