Die meisten Preisänderungsklauseln in Verträgen mit Verbrauchern sind unwirksam. Auch ein Erlass der Bundesregierung, dass in neu abgeschlossenen Verträgen des Bundes eine Preisgleitklausel verbindlich aufgenommen werden soll, ändert daran nichts.
Darauf verweist unser Partner der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Auch weiterhin seien die meisten Preisänderungsklauseln in Verträgen mit Verbrauchern unwirksam. Mit dem Hinweis beugt der Verbraucherschutzverband einem Vorgehen seitens unlauterer Unternehmen vor.
Sie könnten gegenüber Verbrauchern mit Verweis auf den Erlass argumentieren, dass Preiserhöhungen unter den aktuellen Rahmenbedingungen nun selbstverständlich seien. Dies ist ausdrücklich nicht der Fall. Verbraucher sollten vor Vertragsabschluss und in Fällen, in denen sie pauschale Nachtragsforderungen von ihrem Hausbauunternehmen erhalten, die Rechtmäßigkeit am besten mithilfe eines Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht prüfen lassen. BSB