Lärmschutz an Umleitungsstrecke: Bund erstattet Kosten

Anrainer an Umleitungsstrecken, die wegen Sperrung von Bundesfernstraßen eingerichtet werden, sollen künftig eine Kostenerstattung für Lärmschutzmaßnahmen erhalten. Der dafür erforderlichen Änderung des Bundesfernstraßengesetzes hat nach dem Bundestag jetzt auch der Bundesrat zugestimmt. Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz in Kraft.

Ein Schild Umleitung vor einem Baum
Sperrung einer Fernstraße: Eine längerfristige Umleitung bringt für die Anwohner der Ausweichroute mehr Verkehrsaufkommen und Lärmbelastung mit sich.   © Pixabay

Ausgleich für erhöhtes Verkehrsaufkommen

Bundesfernstraßen sind Autobahnen und Bundesstraßen, also in der Regel sehr stark befahren. Müssen sie wegen Bauarbeiten gesperrt werden, führen die Ausweichstrecken den Verkehr häufig mitten durch Ortschaften hindurch. Dort nimmt das Verkehrsaufkommen und damit verbunden die Lärmbelastung natürlich zu.

Um diese Belastung zu verringern, erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden an der Umleitungsstrecke künftig die Ausgaben für passive Schallschutzmaßnahmen vom Bund erstattet. Eine passive Schallschutzmaßnahme ist beispielsweise der Einbau von besonders gedämmten Fenstern.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Voraussetzung dafür ist, dass der Lärmpegel um mindestens drei Dezibel ansteigt, der so genannte Beurteilungspegel von 64 Dezibel am Tag oder 54 Dezibel in der Nacht überschritten wird und die Streckenumleitung voraussichtlich länger als zwei Jahre andauert. Für die Bearbeitung entsprechender Anträge der Eigentümer sind die Straßenbauverwaltungen der Länder zuständig.

Quelle: Deutscher Bundesrat/Stand: 10.06.2022

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