Monster Grundsteuererklärung

Berlin/Bonn, 15. Juli 2022 - Am 1. Juli startete die Erfassung der Daten im Rahmen der Grundsteuerreform. Alle Eigentümer und Eigentümerinnen müssen bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Die Erfahrung des Verbands Wohneigentum zeigt, dass viele Betroffene große Probleme bei der Datensuche, der Interpretation der Fragen und der elektronischen Eingabe in "Elster" haben.

Ein kleines Modellhaus steht auf einer künstlichen Wiese und wird durch die Lupe betrachtet.
Tatsächlich, die Grundsteuerreform entpuppt sich wie erwartet als Bürokratiemonster. Ganz genau hinschauen müssen viele Eigentümer*innen gerade bei der Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts.   © PantherMedia/Andriy Popov
"Wir erleben, dass unsere Sorge Wirklichkeit wird: Die Grundsteuerreform ist ein Bürokratiemonster. Die Leute sind erbost, Ältere oft überfordert. Unsere Landesverbände und Ortsvereine unterstützen die Mitglieder und sonstige Anfragende, wo sie nur können", so Manfred Jost, Präsident des Verband Wohneigentum.

"Help yourself" reicht nicht aus

"Mit dem Motto ‚help yourself‘ macht es sich der Staat zu einfach. Die Menschen brauchen konkrete Beratung und mehr Zeit, um ihrer Pflicht nachzukommen", betont Verbandspräsident Jost. Der Verband für die selbstnutzenden Wohneigentümer*innen fordert, dass

  • die Finanzbehörden konkrete Unterstützung anbieten und nicht nur auf Broschüren und Websites verweisen,

  • Verbraucherschutzverbände neben Information auch Ausfüllhilfe anbieten dürfen und hierbei finanziell gefördert werden,

  • eine Fristverlängerung bis Ende des 1. Quartals 2023 eingeführt wird, da absehbar ist, dass bis zum 31.10.2022 nicht die vollständigen Daten aller rund 35 Mio. Immobilien und Grundstücke im System erfasst sein werden,

  • eine großzügige Handhabung der Härtefallregelung, sodass Menschen ohne Computerzugang oder -kenntnisse die Feststellungserklärung in Papierform einreichen können.

Trotz viel Information bleiben Fragen offen

Sicher ist zu akzeptieren, dass die Finanzbehörden auf die Aktivität der Bürger angewiesen sind. Aber trotz zahlreicher von den Bundesländern ins Internet gestellter oder auch postalisch zugesandter Informationen unterschiedlicher Qualität, bleiben viele Fragen offen. Es ist dahingestellt, ob die Zunft der Steuerberater den Nachfrageboom fristgerecht bewältigen kann - und ob die Kosten für diejenigen, die üblicherweise keinen Steuerberater mit ihren Angelegenheiten beauftragen, nicht ein zusätzliches Hemmnis darstellen. Verbraucherschutzvereinen wie dem Verband Wohneigentum ist es zurzeit nur möglich zu informieren, eine Ausfüllhilfe darf er nicht geben.

Wenn einmal die Daten erhoben sind, wird der Verband Wohneigentum im Weiteren darauf achten, ob die Politik sich an ihr Versprechen hält, die Grundsteuer aufkommensneutral zu erheben und ob die absehbaren Verschiebungen unter den Grundsteuerpflichtigen sozial gerecht sind.

Zeitplan Grundsteuerreform (Stand Juli 2022)
Bis 31.10.2022 Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts durch Eigentümer*innen
Bis Ende 2023 Grundsteuerwertbescheide durch die Finanzbehörden. Wichtig: Die Eigentümer sollten den Bescheid auf Unstimmigkeiten prüfen und gegebenenfalls innerhalb der Frist von einem Monat Einspruch eingelegen!
Ab Mitte 2024 sollen die Messbetrags- und die Grundsteuerbescheide erstellt werden, die Kommunen legen die neuen Hebesätze fest.
Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer anhand der neuen Bewertung berechnet, auch hier kann bei fehlerhafter Berechnung innerhalb eines Monas Einspruch eingelegt werden.


Pressekontakt:
Verband Wohneigentum
Katrin Ahmerkamp, Pressesprecherin
Oberer Lindweg 2, 53129 Bonn
Telefon: 0228 / 60468-20
E-Mail: presse@verband-wohneigentum.de www.verband-wohneigentum.de www.gartenberatung.de

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