Erbschaftsteuer-Erhöhung auf leisen Sohlen Verband Wohneigentum fordert Korrektur für Haus- und Wohnungseigentümer
Bonn/Berlin, 17. November 2022 - Unter den vielen Regelungen im Jahressteuergesetz 2022 findet sich eine teure Überraschung für Immobilienbesitzer, nicht zuletzt sind selbstnutzende Wohneigentümer und -eigentümerinnen betroffen. Der Verband Wohneigentum fordert, die geplante Anpassung des Bewertungsverfahrens von Immobilien im Erbschaftsrecht zu überdenken oder drohende Belastungen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen über entsprechend dynamisierte Freibeträge aufzufangen.
"Wenn der Gesetzesentwurf wie vorgelegt verabschiedet wird, wird das Schenken und Erben so verteuert, dass viel mehr Betroffene als bisher trotz Freibetrag die Immobilie veräußern müssen, um die sofort fällige Erbschaftsteuer zahlen zu können", fasst Manfred Jost, Präsident des Verbands Wohneigentum, zusammen. Jost fordert eine umgehende Korrektur des Bewertungsverfahrens: "Sollte dies nicht erfolgen, erwarten wir eine Erhöhung der Freibeträge, die der voraussichtlichen Wertsteigerung der selbstgenutzten Immobilie folgt, also ca. 30 % mehr als bisher."
Unabhängig davon sei die komplette Steuerbefreiung für Ehegatten und Kinder bei Übernahme der ererbten Wohnung für Eigennutzung beizubehalten. Aber auch sonstige begünstigte Verwandte, die das Haus nach Wunsch des Erblassers selbst bewohnen wollen, sollen dies ohne Steuerbelastung tun können. "Üblicherweise ist ein ererbtes Haus zu sanieren, was höhere Investitionen der Erben erfordert. Politisch erwünschte Energieeffizienz und Ressourcenschonung sollte auch bei Immobilien an dieser Stelle effektiv gefördert werden", so Jost. Auch Enkel, Nichten oder Großneffen, die ein Haus zur Eigennutzung erben, würden sich mit der Immobilie und dem Umfeld identifizieren und mit ihrem Engagement zur Stabilität des Quartiers beitragen.