Neue Grundsteuer: Bescheide genau prüfen

Januar 2023

Wer seine Grundsteuererklärung abgegeben hat, bekommt nach einigen Wochen Post vom Finanzamt: die Bescheide über den Grundsteuerwert und über den Grundsteuermessbetrag. Diese Bescheide sollten sehr genau geprüft werden, rät der VWE. Unterdessen laufen Musterklagen und viele Eigentümerinnen und Eigentümer legen vorsorglich Einspruch ein.

Paar prüft Bescheid
Wer seine Feststellungserklärung eingereicht hat, erhält zunächst zwei Bescheide vom Finanzamt: über den Grundsteuerwert und über den Grundsteuermessbetrag. Diese Bescheide sollten direkt nach Erhalt genau geprüft werden, denn auf dieser Grundlage wird ermittelt, wieviel Grundsteuer ab 2025 zu zahlen ist.   © PantherMedia_ThirtyPlus

Das hatte sich der Bundesfinanzminister wohl anders vorgestellt. Auch nach Verlängerung der Abgabefrist für die Feststellungserklärung um drei Monate, die auch der Verband Wohneigentum (VWE) mehrfach angemahnt hatte, haben kurz vor Fristende (Stand bei Redaktionsschluss Mitte Januar) erst etwas mehr als die Hälfte der Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Erklärung abgegeben.

Viele befürchten, Fehler beim Ausfüllen zu machen, die sich finanziell nachteilig auswirken könnten, haben Probleme bei der Datensuche oder der Interpretation der Fragen. "Die Grundsteuerreform hat sich wie befürchtet als Bürokratiemonster entpuppt", sagt VWE-Präsident Manfred Jost. Auch darum rät der Verband genau hinzuschauen, wenn nach Abgabe der Feststellungserklärung die Bescheide vom Finanzamt kommen.

Frist beachten

Wer seine Feststellungserklärung eingereicht hat, erhält zunächst zwei Bescheide vom Finanzamt: über den Grundsteuerwert und über den Grundsteuermessbetrag. Diese Bescheide sollten direkt nach Erhalt genau geprüft werden, dazu rät der VWE dringend, denn auf dieser Grundlage wird ermittelt, wieviel Grundsteuer ab 2025 zu zahlen ist. Wer den Bescheid des Finanzamtes für fehlerhaft hält, muss innerhalb von einem Monat nach Erhalt Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid einlegen, er ist als sogenannter Grundlagenbescheid die Basis für alle weiteren Bescheide.

Schauen Sie also genau hin

Stimmt - ganz banal - das Aktenzeichen? Sind die Eckdaten zu Grundstück und Gebäude korrekt erfasst? Gibt es evtl. Zahlendreher? Wurde der Grundsteuerwert richtig berechnet?
(* der Verband Wohneigentum NRW hat auf seiner Website ausführlich Schritt für Schritt dargestellt, wo Fehlerquellen liegen können.)

Die Frist beginnt 3 Tage nach dem Datum des Bescheids. Fällt dieser Tag auf einen Sonnabend, Sonntag oder einen Feiertag, verlängert sich der Fristbeginn auf den nächsten Werktag. Das gleiche gilt auch für das Fristende. Wer für die Überprüfung mehr Zeit braucht, kann zunächst einen sogenannten fristwahrenden Einspruch einlegen.

Verbände klagen

Parallel zum Versand der ersten Bescheide laufen die Musterklagen verschiedener Eigentümerverbände, darunter auch die des VWE Baden-Württemberg, der gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg und Haus & Grund (Baden und Württemberg) inzwischen eine zweite Musterklage gegen das Landessteuergesetz Baden-Württemberg beim Finanzgericht des Landes eingereicht hat. Das Land hat ein Grundsteuermodell verabschiedet, das vom so genannten Bundesmodell abweicht. Der stellvertretende VWE-Landesvorsitzende Dr. Jürgen Wetterauer erklärt dazu: "Das Gesetz in Baden-Württemberg hebt ausschließlich auf die Bodenwertberechnung ab, davon wären rund 90 % unserer Mitglieder negativ betroffen."

Wie geht es weiter?

Sobald die neuen Grundsteuerwerte feststehen, müssen die Kommunen voraussichtlich die Hebesätze anpassen, um die von der Politik gewünschte Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform herbeizuführen. Die Grundsteuer berechnet sich auch zukünftig in drei Schritten:

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz.

Der eigentliche Grundsteuerbescheid der Kommune wird daher wohl erst 2024 ins Haus flattern, ab 2025 erheben die Kommunen dann die neue Grundsteuer.

Katrin Ahmerkamp

Weitere Informationen

*Die Ausführungen beziehen sich auf das Bundesmodell, das Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz übernommen haben, mit Abweichungen gilt es auch im Saarland und in Sachsen. Baden-Württemberg hat sich für ein Bodenwertmodell entschieden, Bayern für das Flächenmodell, Niedersachsen für das Flächen-Lage-Modell und Hamburg für das Wohnlagenmodell.

Online finden Sie einige Grundsteuerrechner, mit denen Sie Ihren Grundsteuerwert ermitteln können, beispielsweise auf dem Informationsportal Grundsteuer.de. Dort finden sich auch Informationen zu den Regelungen in den verschiedenen Bundesländern.

Ausführliche Information zur Prüfung des Bescheids finden sich auch in dem Onlineportal "Finanztip".

Mehr zur Grundsteuererklärung.

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