Grundsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die Vorschriften zur Einheitsbewertung der Grundsteuer mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar sind. Damit wurde der Gesetzgeber verpflichtet, bis Ende 2024 eine neue Berechnungsgrundlage zu schaffen.

Newsletter abonnieren
Der Newsletter vom Verband Wohneigentum
Wichtiges rund um Haus und Wohnung
kostenlos, unabhängig & werbefrei, 1 x im Monat
Ihre Daten sind bei uns sicher. Wir nutzen sie nur für den Newsletter. Sie können sich jederzeit abmelden. Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.