Grundsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die Vorschriften zur Einheitsbewertung der Grundsteuer mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar sind. Damit wurde der Gesetzgeber verpflichtet, bis Ende 2024 eine neue Berechnungsgrundlage zu schaffen.

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