Hilfen für die Feststellungserklärung

November 2022

Die Frist für die Feststellungserklärung zur neuen Grundsteuer wurde bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Die im Rahmen der ab 2025 greifenden Grundsteuerreform erforderliche Feststellungserklärung soll in elektronischer Form abgegeben werden. Dabei führten nicht nur technische Probleme bei vielen Menschen zu Ratlosigkeit oder Ärger. Im Folgenden finden Sie hilfreiche Links.

Ein Taschenrechner und ein Hausmodell stehen auf einigen Geldscheinen.
Ab 2025 greift die Grundsteuerreform. Bis Ende Oktober dieses Jahres ist Zeit, die Feststellungserklärung abzugeben.   © PantherMedia/Rupert Trischberger

Antrag in Papierform

Vielfach sind ältere Menschen mit der Online-Abgabe der Feststellungserklärung über das Elster-Portal überfordert. Nur eine Rückmeldung aus unseren sozialen Medien: "Ich habe weder Laptop noch Computer. Ich habe keine Ahnung von so etwas, komme gerade so mit dem Handy klar, aber auch nicht immer". Wichtig: Wer keine Computer-Kenntnisse oder keinen Zugang zu einem Rechner hat, kann bei seinem Finanzamt einen sogenannten Härtefallantrag stellen und die Erklärung in Papierform abgeben. Hier finden Sie zum Herunterladen ein Musterschreiben für den "Antrag auf Verzicht der digitalen Übermittlung".

Verband Wohneigentum NRW e.V.

Informationen der Finanzämter

Nicht alle Länder haben sich für das Bundesmodell entschieden. Die Regelungen sind unterschiedlich, daher informieren die jeweiligen Finanzbehörden der Bundesländer auf ihren Webseiten. Hier finden sich auch Übersichten für den Fall, dass noch länderspezifische Angaben gemacht werden müssen beispielsweise zu Kernsanierung oder Denkmalschutz. Zum Teil werden den Eigentümern und Eigentümerinnen Informationsschreiben auch direkt zugeschickt.

Ermittlung des Bodenrichtwertes aus Datenbanken:

Der Bodenrichtwert kann aus Datenbanken entnommen werden, die die Finanzverwaltungen gerade aufbauen/schon aufgebaut haben.

VWE-Landesverbände

Die VWE Landesverbände informieren und helfen, wo sie können. Eine konkrete Ausfüllhilfe dürfen sie allerdings aus rechtlichen Gründen nicht geben, solche Leistungen bieten Steuerberater an.

Grundsteuer-Portal

Das Bundesfinanzministerium hat Anfang Juli ein Online-Portal freigeschaltet: "Grundsteuererklärung für Privateigentum". Dabei handelt es sich laut BMF um einen Service, der speziell auf Standardfälle von Privatbesitzer'innen zugeschnitten und dadurch deutlich vereinfacht ist. Eine Registrierung beim Steuerportal Elster ist damit nicht erforderlich. Private Eigentümer und Eigentümerinnen von Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken können hier ihre Grundsteuererklärung kostenlos abgeben. Entwickelt ist es für die elf Bundesländer, die sich für das Bundesmodell entschieden haben.

Finanzverwaltung NRW

Ebenfalls hilfreich für Eigentümer*innen in Ländern mit Bundesmodell ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung der Finanzverwaltung NRW.

Weitere Information zu Grundsteuer und Wohneigentum bietet unser monatlich erscheinender Newsletter.

Katrin Ahmerkamp

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