Gesetzesentwurf zum GEG provoziert Widerstand Pläne zum Heizungstausch überfordern "kleine" Eigentümer
Berlin/Bonn, 28. Februar 2023 - Im Vorentwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) plant Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, den Einbau von neuen reinen Öl- und Gasheizungen ab 2024 zu verbieten. Neben weiteren Verschärfungen sollen nun schon zwei Jahre früher nur noch solche Heizungen erlaubt sein, "die auf Basis von mindestens 65 % erneuerbare Energien" in Deutschland eingebaut werden. Dies bedeutet vor allem für Eigentümerinnen und Eigentümer mit älteren Häusern hohe Kosten, wenn sie beim Heizungstausch umfangreiche Sanierungen vornehmen müssen. Der Verband Wohneigentum warnt vor einer dramatischen finanziellen Überforderung aller "kleinen" Eigentümer und Eigentümerinnen.
Wer ab dem nächsten Jahr in seinem Eigenheim eine Heizung austauschen muss, müsste nach den aktuellen Plänen bereits ab 2024 Heiztechnik wählen, die mindestens zu 65 % erneuerbare Energiestoffe nutzt - also beispielsweise Hybridlösungen, die Ölheizungen mit Wärmepumpen koppeln oder Gasheizungen in Kombination mit Solarthermie. Neu ist unter anderem, dass der Einbau reiner Öl- und Gasbrenner wegfällt und so nur Nah- oder Fernwärme, Wärmepumpen oder Biomasse eingesetzt werden könnten. Diese sind aber nicht in ausreichendem Maße vorhanden. "Mit der Gesetzesnovelle möchten das Bundesministerium die Energiewende im Gebäudebereich beschleunigen", kommentiert Peter Wegner, Vizepräsident des Verbands Wohneigentum. "Wir fragen uns nur: Wer soll das bezahlen? Und wer soll es umsetzen?"
Woher nehmen und nicht stehlen?
Der Gesetzentwurf mag aus Klimaschutzgründen sinnvoll sein. "Das Problem ist aber: Er lässt die kleinen Wohneigentümer und Wohneigentümerinnen, die oft jahrzehntelang für die eigenen vier Wände gespart und sie nach besten Kräften instandgehalten haben, nun im Regen stehen", kritisiert Peter Wegner. Und viele Familien seien noch einige Jahre dabei, ihre laufenden Darlehen abzubezahlen. Auf sie würden mit den angedachten neuen Auflagen gravierende Kosten zukommen, die sie vielfach nicht schultern und die die bisherigen staatlichen Förderangebote nicht abpuffern können. "Dabei ist das Ende der finanziellen Belastbarkeit von vielen selbstnutzenden Wohneigentümern und Hausbesitzerinnen durch hohe Energiekosten und Inflation längst erreicht." Vor der Einsparung durch Einsatz neuer Technik stehe nun einmal eine beträchtliche Investition. Reduzierte Förderung und gestiegene Zinsen für die Finanzierung des Hauses und der Sanierungsmaßnahmen kämen erschwerend hinzu.
Energiewende gelingt nur mit den Menschen
Die Energiewende im Gebäudebestand wird nur gelingen, wenn man die Menschen mit Wohneigentum, die sie umsetzen müssen, mitnimmt und nicht überfordert, betont Verband-Wohneigentum-Vize Peter Wegner. An Bundesminister Habeck richtet er den dringenden Appell: "Provozieren Sie keinen Widerstand gegen die Energiewende, durch immer höhere Auflagen, die einfach faktisch im Bereich selbstgenutztes Wohneigentum nicht umgesetzt werden können! Und fördern Sie, was gefordert wird."
Pressekontakt:
Verband Wohneigentum e. V.
Anna Florenske
Oberer Lindweg 2
53129 Bonn
Tel.: 0228 6046820
E-Mail: presse@verband-wohneigentum.de