GEG-Novelle: Positive Ansätze verstärken Verband Wohneigentum: Fördergrenze anheben
Berlin-Bonn, 29.06.2023. Als "einen praktikablen Ansatz" sieht der Verband Wohneigentum Teile der bislang bekannt gewordenen Regelungen des Entwurfs zum neuen Heizungsgesetz. "Wir begrüßen als erstes das Zeit-Plus, das die Verknüpfung des GEG mit der kommunalen Wärmeplanung Hausbesitzern verschafft", sagt Verbandspräsident Peter Wegner.
Die Art und Weise wie der neue Entwurf zustande kommt, der in extremer Eile umgeschrieben werde und von den Parlamentariern, geschweige denn von den Verbänden, in der Kürze der Zeit schwerlich adäquat gegengelesen werden könne, sei allerdings inakzeptabel, kritisiert Wegner.
Heizungsgesetz: "Wärme gehört zur Daseinsvorsorge"
Der Verband Wohneigentum betont, dass bei einem Ausbau von Wärmenetzen die Verbraucherrechte gestärkt werden müssen. "Die Kunden dürfen sich nicht in einem intransparenten und unkontrollierten Monopol-Markt wiederfinden", warnt Peter Wegner, "eine Stärkung der Aufsicht ist wichtig". Der Verband Wohneigentum fordert zudem eine verbindliche Planung: Eigentümer bräuchten tragfähige Lösungen und müssten sich darauf verlassen können, dass sie über die Wärmenetze dann auch tatsächlich innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen mit bezahlbarer und dekarbonisierter Wärme versorgt werden. Wegner betont: "Wärmeversorgung gehört zur Daseinsvorsorge. Eine Gemeinwohlorientierung ist wichtig."
GEG-Novelle: Fördergrenze anheben
Als zweiten Punkt begrüßt der Verband die Aufstockung der Förderung und das Prinzip der sozialen Staffelung. Doch müsse bis in die Mitte der Gesellschaft hinein eine auskömmliche und motivierende Förderung des Umbaus für den Klimaschutz gewährleistet werden. Der Verbandspräsident fordert eine Anhebung der Fördergrenze über die Basisförderung hinaus. "Wenn es effektiv werden soll, müssen die Haushalte mit Durchschnittseinkommen bis etwa 50.000 Euro auch an der zweiten Förderstufe von 30 % teilhaben."
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