Stopp der GEG-Novelle als Chance nutzen Verband Wohneigentum: Sorgfalt bringt Machbarkeit und Planungssicherheit
Berlin/Bonn, 6. Juli 2023 - Einem starken Signal kommt der gestrige Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gleich, der kurz vor der Sommerpause die überaus hektisch entstandene Novelle des GEG vorerst gestoppt hat. Verband-Wohneigentum-Präsident Peter Wegner plädiert für eine Fertigstellung mit Bedacht, in Ruhe nach der Sommerpause und abgestimmt mit dem künftigen Wärmeplanungsgesetz.
Das oberste deutsche Gericht hat entschieden: In der laufenden Sitzungswoche darf im Bundestag nicht mehr über die Novelle des Heizungsgesetzes abgestimmt werden. "Dies ist kein Nein zum Klimaschutz, ganz im Gegenteil!", kommentiert Peter Wegner den Beschluss. "Um beim Klimaschutz auch im Gebäudebereich voranzugehen, brauchen wir ein solides, handwerklich gut gemachtes und machbares Heizungsgesetz, das möglichst ohne weitere Nachbesserungen steht, eine möglichst breite Zustimmung in der Gesellschaft findet und Planungssicherheit für Menschen mit Wohneigentum bringt."
Starkes Signal des BVerfG ernstnehmen
Der gemeinnützige Verband Wohneigentum plädiert dafür, das Gesetzesverfahren nach der Sommerpause und dann abgestimmt mit dem neuen Wärmeplanungsgesetz auf den Weg zu bringen. "Das starke Signal des Bundesverfassungsgerichts sollte die Politik ernst nehmen. Das Heizungsgesetz kann im Herbst beraten und beschlossen werden, auch mit Wirkung zum 1.1.2024. Die Bevölkerung würde kein Verständnis dafür aufbringen, wenn es letztendlich in einer teuren und aufwändigen Sondersitzung noch während der Sommerpause verabschiedet wird", warnt Wegner.
Der äußerst kurzfristig fertiggestellte Gesetzesentwurf war mit seinen 111 Änderungsseiten zu hektisch in den Bundestag zur Abstimmung eingebracht worden, kritisierte der Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann (CDU), der den Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt hatte. Ihm sei es dabei konkret um die Qualität der Klimaschutzgesetzgebung und generell um eine Verbesserung der Gesetzgebungsverfahren gegangen, die zunehmend übereilt seien, betonte Heilmann.
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