Der digitale Bauantrag kommt bundesweit

Juli 2023

Wenn es nach Bundesbauministerin Klara Geywitz geht, soll der digitale Bauantrag in ganz Deutschland bis Ende 2023 die Norm werden. Der Antrag lässt sich dann vom Rechner zuhause digital einreichen. Die Praxis wird zeigen, ob das die Baugenehmigungsverfahren tatsächlich einfacher macht und beschleunigt. Anträge auf Papier sollen weiterhin möglich sein.

Mann vor seinem Laptop.
Der digitale Bauantrag lässt sich vom Rechner zuhause aus einreichen. Die Praxis wird zeigen, ob das die Baugenehmigungsverfahren tatsächlich einfacher macht und beschleunigt.   © Pixabay
Regelmäßig teilt das Statistische Bundesamt mit, dass die Zahl der Baugenehmigungen in Deutschland kontinuierlich seit 2018 sinkt. Zum einen halten gestiegene Kosten Bauwillige von ihren Projekten ab, folgern die Expertinnen und Experten. Zum anderen ist es wohl das Nadelöhr Verwaltung, das die Planungsverfahren hierzulande erschwert, weil Baugenehmigungen auch wegen Personalmangel nur schleppend bearbeitet werden können.

Digitaler Bauantrag: Verfahren beschleunigen

Laut Bundesbauministerin Klara Geywitz soll der digitale Bauantrag da Abhilfe schaffen: "Das geht nur mit einer Beschleunigung von Planungsverfahren und mit mehr Digitalisierung. Wir arbeiten daran, dass bis Ende des Jahres überall in Deutschland Bauanträge digital gestellt werden können."

Konkret: Bis Ende 2023 sollen etwa 500 von den 851 Behörden der Unteren Bauaufsicht das neue System zur digitalen Antragstellung nutzen, plant das Bundesbauministerium. Auch mit Blick auf den Fachkräftemangel verspricht man sich positive Effekte: Mit der Digitalisierung könne die gleiche Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr Bauanträge bearbeiten.

Der digitale Bauantrag ist Teil des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das der Bundestag im August 2017 beschlossen hat. Ziel war, wichtige Verwaltungsleistungen zu digitalisieren und damit die Interaktion mit Behörden schneller, effizienter und nutzerfreundlicher zu machen - was bislang allerdings kaum passiert ist. Der Aufbau des Systems um den digitalen Bauantrags kommt nur schleppend voran, Medienberichten zufolge ist eine schnellere Bearbeitung noch nicht in großem Maße zu erkennen.

Wie funktioniert das neue System?

In dem neuen System können Bauherren und Architekten alle notwendigen Unterlagen beim Amt hochladen. Alle Behörden, die bei Genehmigungsverfahren involviert sind, sollen dann in der Lage sein, gleichzeitig elektronisch auf die Akte zuzugreifen und Arbeitsschritte zu erledigen. Am Ende eines Genehmigungsverfahrens wird ein elektronisches Siegel vergeben. Anträge auf Papier sollen weiterhin noch möglich sein, aber sukzessive ersetzt werden.

VWE fordert praktikable Handhabung

Grundsätzlich begrüßt der Verband Wohneigentum (VWE) die Digitalisierung und setzt sich für die digitale Teilhabe von Menschen ein. "Erklärtes Ziel des digitalen Bauantrags ist es, Wege, Zeit und Geld einzusparen. Dies begrüßen wir," erklärt VWE-Präsident Peter Wegner. "Allerdings muss die Handhabung des Systems leicht verständlich, barrierefrei und praktikabel sein und die Papierform erhalten bleiben." Menschen mit Einschränkungen dürften bei der Digitalisierung auch in diesem Bereich nicht "abgehängt" werden. "Es sind nicht nur Profis, die, etwa bei einem Um- oder Anbau, einen Bauantrag stellen", so Wegner.

Zudem fordert er, dass beim Hochladen der Bauunterlagen eine schnelle Vollständigkeitsprüfung zum Standard wird. "Damit die Digitalisierung Bauwilligen und Bauunternehmern wirklich etwas bringt, brauchen sie eine schnelle Statusmeldung", ergänzt Wegner.

Kritik am Prozess

Baurecht ist Länderrecht, jedes Bundesland kann frei entscheiden, welches Portal es anbietet. Beim Bereich "Bauen und Wohnen" galt das "Einer-für-alle-Prinzip": Ein Bundesland entwickelt Lösungen, die alle anderen Bundesländer dann übernehmen können. Pionier in Sachen digitaler Bauantrag ist das Land Mecklenburg-Vorpommern, dessen Vorlage unterdessen zehn weitere Bundesländer nutzen. Die Länder, die parallel eigene Systeme entwickelt haben, sind Bremen, Brandenburg, Berlin, Thüringen, Hessen und Bayern.

Das Ziel eines bundesweit einheitlichen Antragsportal scheint damit vom Tisch. "Wir bemängeln, dass es von Anfang an unterschiedliche Plattformen gibt. Ein einheitliches Antragsportal wäre besser gewesen und hätte auch die Beratung vereinfacht", so Wegner. Dies hätte unabhängig von den ansonsten bestehenden länderbezogenen Unterschieden im Baurecht umgesetzt werden können.

Wie steht es in meinem Bundesland mit dem Digitalen Bauantrag? Fragen Sie bei der unteren Baubehörde Ihrer Kommune nach.

Anna Florenske

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