Mai 2023
In gesundheitlich belastenden Hitzesommern die Wohnräume kühl halten auch ohne eine Energie verbrauchende Klimatisierung - das wird in Zukunft immer wichtiger werden. Rollläden, Außenjalousien oder Fenstermarkisen helfen hier. Der Staat fördert Maßnahmen zum Schutz vor Sonne und Wärme.
Das Haus kühl halten auch ohne eine Klimaanlage - das funktioniert mit Sonnen- oder Wärmeschutzmaßnahmen. Sie verhindern, dass das Gebäude überhitzt, haben dabei aber nicht den Energiebedarf von Klimatechnik. Dafür gibt es staatliche Unterstützung: Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder über eine steuerliche Förderung.
Wer schon in den eigenen vier Wänden wohnt, kann die Förderung über das BEG-Teilprogramm "Einzelmaßnahmen" beantragen (BEG EM), das Stichwort für Sonnenschutz heißt hier "sommerlicher Wärmeschutz". Das Programm wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt.
Förderfähig ist der erstmalige Einbau - oder der Ersatz - von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung z.B. über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung. Das sind:
Fensterläden und Rollläden;
Jalousien und Raffstores (Raffstores sind bewegliche Sonnenschutzsysteme, die nur im Außenbereich zum Einsatz kommen. Sie ähneln in ihrer Form Jalousien, sind aber größer dimensioniert und stabiler, um Witterungsbelastungen durch Regen, Wind, Schnee und Hagel standzuhalten);
Markisen, die parallel zu Fenstern in der thermischen Gebäudehülle verlaufen (nicht Markisen zum Auskurbeln).
Systeme zur Tageslichtlenkung unterscheiden sich beispielsweise hinsichtlich der physikalischen Prinzipien (Reflexion, Brechung, Beugung), der Einbauposition oder der Materialien. Sie können sowohl zur Verbesserung der Beleuchtungsstärke als auch - wie hier - zur Beschattung eingesetzt werden.
Welche Voraussetzungen gelten?
Gefördert wird ab einer Investitionssumme von 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind übrigens gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude.
Um einen Antrag stellen zu können ist es vorgeschrieben, einen Energieeffizienz-Experten (EEE) oder eine -expertin in das Vorhaben einzubinden. Bei der Suche hilft die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung gestellte Website. Die Fachleute beurteilen, ob die von Ihnen geplanten Maßnahmen der BEG-Richtlinie entsprechen und sollen helfen, Fehlplanungen zu vermeiden.
Bei Bestandsgebäuden muss der Bauantrag bzw. die Bauanzeige mindestens 5 Jahre her sein.
Wie wird die Förderung abgewickelt?
Wichtig: Die Förderung muss immer vor Beauftragung der Handwerker beantragt werden. Grundlage für den Förderantrag ist ein ausführlicher Kostenvoranschlag. Außerdem hat der EEE vorab eine technische Projektbeschreibung (TPD) zu erstellen und die Maßnahme zu erläutern. Dafür erhält er eine TPB-ID, die wiederum benötigt der Antragsteller für den Förderantrag. Den Zuschuss können Sie direkt online beim BAFA beantragen. Die Kosten für den Energieeffizienz-Experten werden in Höhe von 50 % bezuschusst.
Wer sich gegen die BEG-Förderung entscheidet, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuervergünstigung in Anspruch nehmen. Dafür muss das Haus oder die Wohnung älter als zehn Jahre sein und vom Eigentümer oder der Eigentümerin selbst genutzt werden. Direkt von der Steuerschuld können 20 % der Aufwendungen abgezogen werden, maximal insgesamt 40.000 Euro je Objekt, verteilt über drei Jahre: 7 % im ersten und zweiten Jahr, höchstens jeweils 14.000 Euro, und 6 % im dritten Jahr, höchstens 12.000 Euro.
Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Bescheinigung eines Fachunternehmens nach amtlichem Muster vorliegt.
Katrin Ahmerkamp/BAFA