Neues Elektroschrottgesetz ab 2022 Sammelquote soll erhöht werden

Altgeräte einfach im Discounter abgeben, eine bessere Information der Verbraucher*innen und eine einheitliche Kennzeichnung von Sammelstellen - so soll das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ab 2022 dazu beitragen, dass in Deutschland mehr Elektroschrott gesammelt wird.

Elektroschrott
Ein bunter Mix Elektroschrott   © pixabay
Nicht nur hierzulande ist bei der Wiederverwertung von Elektroschrott noch Luft nach oben. Das seit 2019 in allen EU-Ländern geltende Mindestsammelziel von 65 % wurde um rund 443.000 Tonnen deutlich verpasst. Darauf weist das Umweltbundesamt (UBA) in einer Pressemitteilung hin. 947.067 Tonnen Elektroaltgeräte haben Kommunen, Händler*innen und Hersteller 2019 in Deutschland gesammelt, so eine aktuelle UBA-Auswertung. Dies entspricht einer Sammelquote von 44,3 %. Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sieht daher ab 2022 neue Pflichten zur Rücknahme von Elektroaltgeräten sowie zur besseren Information der Verbraucherinnen und Verbraucher vor, um die Sammelmenge zu erhöhen.

Altgeräte im Discounter abgeben
UBA-Präsident Dirk Messner erläutert: "Die Änderungen sind ein wichtiger Schritt. Zum Beispiel sollen ab dem 1. Juli 2022 auch Lebensmitteldiscounter Elektroaltgeräte zurücknehmen. So kann die Altgeräteentsorgung verbrauchernah und gleich mit dem Wocheneinkauf erledigt werden. Bis sich die Novellierungen allerdings in den Zahlen niederschlagen, wird weitere Zeit vergehen. Auch Handel, Hersteller und Kommunen müssen sich stärker einbringen und Sammel- und Rücknahmemöglichkeiten weiter verbessern, beispielsweise durch besser erreichbare Wertstoffhöfe oder flexiblere Annahmezeiten. Immer noch werden zu viele Altgeräte abseits der korrekten Pfade entsorgt."

Kleine Geräte landen im Restmüll
Untersuchungen zeigen, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend über Entsorgungsmöglichkeiten und -pflichten informiert sind. Immer noch werden zu viele Altgeräte nicht korrekt entsorgt: So werden kleine Altgeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Wecker noch häufig im Restmüll oder bei den Verpackungsabfällen entsorgt. Oder sie bleiben unentsorgt in Schubläden und Kellern liegen.
Große Altgeräte wie Waschmaschinen und gewerblich genutzte Elektrogeräte landen oft bei nicht zertifizierten Schrottplätzen und (Schrott-)Sammlern. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens lässt das UBA aktuell diese illegalen Wege untersuchen, um Maßnahmen dagegen zu entwickeln.

Geräte-Gesamtmasse steigt jährlich
Gleichzeitig nimmt die Menge an neuen Elektrogeräten stetig und deutlich zu. 2019 wurden 2,9 Millionen Tonnen neue Geräte gezählt, das ist ein Anstieg um gut 60 % gegenüber 2013. Der enorme Anstieg ist teilweise durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs des ElektroG begründet.
So fallen seit Februar 2016 auch Photovoltaikmodule, die eine sehr lange Lebensdauer haben, unter das ElektroG und seit August 2018 im Rahmen des neu eingeführten offenen Anwendungsbereichs ("open scope") auch Produkte mit fest verbauter elektrischer Funktion wie Textilien (beispielsweise beleuchtete oder "blinkende" Schuhe oder Kleidung) oder Möbel (beispielsweise elektrische Massagesessel, Gaming-Sessel mit integrierten Lautsprechern oder LED-Beleuchtung).
Seit Mai 2019 werden außerdem passive Geräte wie Kabel, Steckdosen oder Lichtschalter vom Anwendungsbereich erfasst. Aber auch kürzere Nutzungsdauern, eine steigende Anzahl von Privathaushalten, mehr Geräte pro Haushalt oder durchschnittlich höhere Gewichte pro Gerät sowie generell größere Geräte, z. B. bei Kühlschränken oder Fernsehern, tragen dazu bei, dass die Gesamtmasse der Geräte jährlich steigt.

Novelle des ElektroG
Das Anfang 2021 novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. So müssen beispielsweise ab 1. Juli 2022 auch Lebensmittelhändler wie Supermärkte und Discounter mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern Altgeräte kostenfrei zurücknehmen, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Neugeräte anbieten.
Der Elektrogerätehandel muss ab nächstem Jahr außerdem stärker über Rücknahmepflichten und Rückgabemöglichkeiten informieren. Alle Sammel- und Rücknahmestellen sollen zudem einheitlich gekennzeichnet werden.

Quelle: Umweltbundesamt


21.12.2021

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