Hausnummern retten Leben
Im Notfall können wenige Minuten über Leben oder Tod entscheiden: Wenn die Feuerwehr oder Rettungsdienst die Hausnummer nicht auf Anhieb finden, kann es schnell zu spät sein. Umso wichtiger ist, dass Hausnummer gut sichtbar und bestenfalls auch gut beleuchtet im Eingangsbereich oder direkt am Haus angebracht sind.
Initiative von Notärzten
Mit dieser Initiative wollen die Notfallmediziner auf den Sachverhalt hinweisen und zur Überprüfung der guten Sichtbarkeit von Hausnummern an Wohngebäuden und Gewerbebetrieben aufrufen. Für die Aktion wurde eigens eine Homepage www.zeigmirdeinenummer.de eingerichtet.
Im Baugesetzbuch (BauGB) findet sich in Paragraph 126 bezüglich der Pflichten des Eigentümers ein entsprechender Hinweis: "Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Vorschriften." Dabei unterscheiden sich die Regelungen in den Bundesländern erheblich - in manchen Landesbauordnungen, so auch in Hessen - werden die Hausnummern überhaupt nicht erwähnt. Allerdings gibt es kommunale Vorschriften.
Detaillierte Vorgaben macht beispielsweise die Stadt Wiesbaden in einer eigenen "Gefahrenabwehrverordnung über die Erteilung von Haus- und Grundstücksnummern und die Beschaffung, Anbringung und Instandhaltung von Hausnummernschildern", die seit 2005 besteht. Unter anderem sollen Hausnummernschilder so angebracht werden, dass sie von der Straße aus gut erkennbar und lesbar sind.
Wer gegen diese Verordnung verstößt, riskiert übrigens ein hohes Bußgeld, welches bis zu 5.000€ betragen kann. Eigentümer sollten sich also bei ihrer Gemeinde oder Stadt erkundigen, welche genauen Vorschriften es bezüglich der Hausnummern in ihrem Wohnort gibt.
Kennzeichnungen im eigenen Interesse
Unabhängig von den Vorschriften sollten alle Bürgerinnen und Bürger ein Interesse daran haben, im Notfall schnell erreichbar zu sein. Für viele Wohneigentümer gehört die Auswahl des passenden Hausnummernschildes zum Einzugsritual. Wer die Hausnummer anbringt, macht deutlich: Wir sind fertig! Wir haben es geschafft!
"Denken Sie aber bereits in der Bauphase an eine Kennzeichnung", mahnen gerade auch die Notärzte. Denn zwischen dem Bezug und dem Verputzen eines Hauses vergeht manchmal einige Zeit. Auch später gerät die Hausnummer schon mal in Vergessenheit. Freunde und Bekannte brauchen sie nicht, die Hecke wächst - und schon ist die einst sorgfältig ausgewählte und angebrachte Kennzeichnung schlecht oder gar nicht mehr sichtbar. Reden Sie darüber auch mit Ihren Nachbarn, vielleicht freuen diese sich auch über entsprechende Hinweise.
... und in der Nacht?
Bei Dunkelheit sind Hausnummern ebenfalls schlechter zu erkennen, gerade wenn unauffällige Modelle oder nur geringe farbliche Unterschiede gewählt werden. Eine Beleuchtungspflicht besteht bisher nicht, und entsprechende Bestrebungen einzelner Bundesländer sind an juristischen Hürden gescheitert. Doch auch hier gilt: Das Sicherheitsbedürfnis der Bewohner muss im Vordergrund stehen.
Straßenschilder nicht vergessen
Neben den Hausnummern sind fehlende oder schlecht erkennbare Straßenschilder eine weitere Hürde für Helfer im Notfall. "Wir möchten im weiteren Verlauf unserer Aktion auch auf diese Thematik hinweisen und die Menschen bitten, die zuständigen Behörden zu kontaktieren, wenn es hier Defizite gibt", so Dr. Genzwürker. Wie für die Hausnummer gelte auch hier die einfache Regel: "nicht verdeckt, nicht verdreckt". Hohe Hecken oder überhängende Anpflanzungen führen oftmals dazu, dass Straßenschilder nicht gesehen werden können. Und bei nachträglichen baulichen Verdichtungen in gewachsenen Wohngebieten entstehen oft, bedingt durch Baulücken, bei der Hausnummernvergabe unklare Situationen, die durch Ergänzungen an den Straßenschildern behoben werden könnten.
Quelle: VWE Baden-Württemberg / Martin Breidbach