Reform der BEG-Förderung Reduzierte Sätze, neue Boni

13 bis 14 Milliarden Euro will die Bundesregierung künftig pro Jahr für energieeffiziente Gebäude bereitstellen. Der Schwerpunkt der Förderung wird dabei auf die energetische Sanierung verlagert, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) dafür in zwei Stufen umgebaut wird. Die neuen Bedingungen gelten seit dem 28. Juli 2022 für Komplettsanierungen, ab dem 15. August 2022 treten sie für einzelne Sanierungsmaßnahmen in Kraft.

Wärmepumpe am Haus
Wärmepumpen sind derzeit "IN". Leider gibt es für den Einbau einer Wärmepumpe nach der BEG-Reform weniger Förderung als vorher.   © VWE/Martin Breidbach

Warum wird die BEG-Förderung umgebaut?

Die Bundesregierung will nach eigenen Angaben mit dem zur Verfügung stehenden Geld den größtmöglichen Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz erreichen und diese Mittel auf möglichst viele Menschen verteilen. Mit der Reform ist insgesamt mehr Geld im Topf, aber für den Einzelnen sinken die Fördersätze. Der Verband Wohneigentum (VWE) wertet das als "kontraproduktiv".

Dazu sagt VWE-Präsident Manfred Jost: "Natürlich ist es richtig, dass möglichst viele Eigentümer und Eigentümerinnen Mittel aus dem Fördertopf bekommen." Aber angesichts der derzeit überall rasant steigenden Preise überlegen viele Eigentümer sehr genau, was sie überhaupt finanziell stemmen können. Da sind reduzierte Fördersätze kontraproduktiv, zumal der einzelne Eigentümer mit professionell agierenden Kommunen, Unternehmen und gemeinnützigen Einrichtungen um den Fördertopf konkurrieren muss."

Zeitplan und Zuständigkeit

Die Reform der Sanierung vollzieht sich in zwei Schritten:

  • 1. Seit dem 28. Juli gelten neue Förderbedingungen bei Komplettsanierungen und der noch laufenden Neubauförderung.

  • 2. Ab dem 15. August greifen bei den sogenannten Einzelmaßnahmen wie Fenster-, Türen- oder Kesselaustausch neue Bedingungen.


Die staatliche Förderbank KfW ist jetzt ausschließlich für die Förderung bei Komplettsanierungen zuständig; die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen fällt bei der KfW weg und läuft ausschließlich übers BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). So soll die Antragstellung übersichtlicher werden.

Die Neubauförderung wird gerade neu konzipiert und liegt dann ab 2023 in den Händen von Bundesbauministerin Klara Geywitz. Laut Ankündigung wird die Neubauförderung weitgehend auf zinsverbilligte Kredite umgestellt. Bis zum Jahresende läuft das Programm "Effizienzhaus 40" mit Nachhaltigkeit weiter. Hier gibt es in diesem Jahr nur Folgeanpassungen, so das BMWK.

Was gilt?

  • Die Fördersätze werden um 5 bis 10 % gesenkt. "In Zukunft bekommt der oder die Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren. Das ist in Zeiten von hohen Energiekosten angezeigt", erklärt Bundesminister Robert Habeck. Und weiter: "Die allermeisten Menschen leben in älteren Häusern. Jetzt zu sanieren, Fenster auszutauschen, die Gasheizung rauszuwerfen - das hilft, um Kosten zu sparen und geht mit Klimaschutz Hand in Hand: Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liegt bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-fache höher als im Neubau. Vor dem Hintergrund der haushaltpolitischen Vorgabe ist das eine gute Lösung."

  • Beispiel Wärmepumpe: Früher lag der Fördersatz bei maximal 50 %. Jetzt liegt der maximale Fördersatz beim Einbau einer Wärmepumpe bei 40 % gedeckelt auf die Höchstgrenze von 60.000 Euro je Wohneinheit. Dies entspricht einer Fördersumme von bis zu 24.000 Euro.

  • Beispiel Fensteraustausch: Vor der Reform lag der Fördersatz bei bis zu 25 %, jetzt bei rund 20 %. Vorher konnte man rund 15.00 Euro beim Fensteraustausch bekommen, nach der Reform sind es 12.000 Euro.

  • Seit dem 28.07. ist die KfW-Zuschussförderung für Komplettsanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden gestrichen (wer bis zum 27.07., 24 Uhr, seinen Antrag gestellt hat, genießt allerdings Vertrauensschutz). Die Förderung wird auf zinsverbilligte Kredite und Tilgungszuschüsse umgestellt. Der jetzt maximal mögliche Fördersatz liegt bei 45 % für eine Sanierung auf Förderstufe EH 40 - mit EE- oder NH-Klasse und dem Bonus für ein "Worst-Performing-Building" (ab dem 22.09.2022) - das entspricht 67.500 Euro (bislang: 50 %), rechnet das Ministerium vor.

  • Dieser "Worst-Performing-Building"-Bonus ist neu und betrifft Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten 25 % im Bestand gehören - hier gibt es bei Sanierung einen Bonus von 5 %.

  • Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 100/Effizienzgebäude-Stufe 100.

  • Für den Heizungstausch wird kein iSFP-Bonus (Individueller Sanierungsfahrplan) mehr gewährt, das gilt auch für die Effizienzhaus-Sanierung.

  • Eingeführt wird ein Heizungstausch-Bonus für Gaskessel, jede Förderung gasverbrauchender Anlagen wird gestrichen.

Antworten des BMWK auf häufig gestellte Fragen zur BEG
BEG-Förderung bei der KfW
BEG-Förderung beim BAFA
Bekanntmachung im Bundesanzeiger

Quelle: BMWK/Katrin Ahmerkamp (VWE Bundesverband)


18.08.2022

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