Heizungsgesetz: Was gilt für Neubaugebiete und Bestandsgebäude
September 2023
Allgemeine Regegelungen zu Heizungen:
Solange eine Heizung funktioniert, darf sie weiter betrieben werden.
Wenn eine Öl- oder Gasheizung defekt ist, aber noch reparierbar, kann sie weiterhin genutzt werden.
Ab 2045 ist der Betrieb von Heizungen mit fossilen Brennstoffen (Öl und Gas) verboten.
Fossile Heizungen, die nicht mehr repariert werden können oder über 30 Jahre alt sind (bei einem Konstant-Temperatur-Kessel), müssen ersetzt werden.
Neubaugebiete:
Ab 2024 müssen in Neubaugebieten Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Auch nach 2024 ist die Installation von Gasheizungen in bestimmten Fällen möglich, beispielsweise wenn eine Wohnsiedlung an ein Biogas- oder Wasserstoffnetz angeschlossen werden soll. Jedoch wird nicht erwartet, dass solche Netze überall verfügbar sind.
Bestehende Gebäude:
Auch nach dem 1. Januar 2024 dürfen in bestehenden Gebäuden prinzipiell Öl- oder Gasheizungen installiert werden.
Dies ist erlaubt, bis in der jeweiligen Stadt eine Wärmeplanung bekanntgegeben wurde.
Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern müssen ihre kommunale Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2028 erstellen; in Städten mit über 100.000 Einwohnern ist das Datum der 30. Juni 2026.
Sobald die Wärmeplanung in einer Stadt veröffentlicht wird, gelten die Vorgaben des GEG einen Monat nach Bekanntgabe.
In Altbauten gibt es generell mehr Zeit für den Wechsel zu einer klimaneutralen Heizung, da in bestehenden Gebäuden oft erst Vorbereitungen getroffen werden müssen.
Weitere Informationen:
Neues Heizungsgesetz - was gilt?