Heizungsgesetz: Was gilt für Neubaugebiete und Bestandsgebäude

September 2023

MB
© VWE/Martin Breidbach

Allgemeine Regegelungen zu Heizungen:

  • Solange eine Heizung funktioniert, darf sie weiter betrieben werden.

  • Wenn eine Öl- oder Gasheizung defekt ist, aber noch reparierbar, kann sie weiterhin genutzt werden.

  • Ab 2045 ist der Betrieb von Heizungen mit fossilen Brennstoffen (Öl und Gas) verboten.

  • Fossile Heizungen, die nicht mehr repariert werden können oder über 30 Jahre alt sind (bei einem Konstant-Temperatur-Kessel), müssen ersetzt werden.

Neubaugebiete:

  • Ab 2024 müssen in Neubaugebieten Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

  • Auch nach 2024 ist die Installation von Gasheizungen in bestimmten Fällen möglich, beispielsweise wenn eine Wohnsiedlung an ein Biogas- oder Wasserstoffnetz angeschlossen werden soll. Jedoch wird nicht erwartet, dass solche Netze überall verfügbar sind.

Bestehende Gebäude:

  • Auch nach dem 1. Januar 2024 dürfen in bestehenden Gebäuden prinzipiell Öl- oder Gasheizungen installiert werden.

  • Dies ist erlaubt, bis in der jeweiligen Stadt eine Wärmeplanung bekanntgegeben wurde.

  • Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern müssen ihre kommunale Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2028 erstellen; in Städten mit über 100.000 Einwohnern ist das Datum der 30. Juni 2026.

  • Sobald die Wärmeplanung in einer Stadt veröffentlicht wird, gelten die Vorgaben des GEG einen Monat nach Bekanntgabe.

  • In Altbauten gibt es generell mehr Zeit für den Wechsel zu einer klimaneutralen Heizung, da in bestehenden Gebäuden oft erst Vorbereitungen getroffen werden müssen.

Weitere Informationen:
Neues Heizungsgesetz - was gilt?

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