Wohneigentum vor Blitzeinschlag schützen
Wohneigentum vor Blitzeinschlag schützen
Millionen von Blitzen entladen sich jedes Jahr über Deutschland.
Foto: Claus Weis © Siedlergemeinschaft Heinsheim
Jetzt könnte man sagen: "Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ersetzen Schäden an Haus und Inventar!"
Aber so einfach ist das nicht.
Hier einige wichtige Punkte:
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Haus vor Feuer-, Sturm- und Hagelschäden. Damit ist es auch vor Blitzschlag geschützt. Manche Versicherungen verlangen aber die Montage eines Blitzableiters auf dem Dach. Ist dieser montiert, dann muss er auch funktionstüchtig sein und regelmäßig gewartet werden!
Die Wohngebäudeversicherung ersetzt bei Blitzeinschlag oder Überspannung Schäden an allen mit dem Haus fest verbundenen Anlagen bis zu der vereinbarten Versicherungssumme im Vertrag. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach! Die Heizungsanlage ist dabei besonders häufig von Blitz- und Überspannungsschäden betroffen.
Häufig schlägt der Blitz aber nicht direkt ein, sondern in die Strom- und Telefonleitungen. Dadurch kommt es zu Überspannungsschäden. Hier springt die Hausratversicherung ein, wenn eine entsprechende Klausel im Vertrag beinhaltet ist. Gerade bei teuren elektronischen Geräten ist dies sehr wichtig! Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach!
Eine Versicherung kann nur den finanziellen Schaden ersetzen. Wichtige Dokumente und Fotos auf der Festplatte sind aber unter Umständen unwiederbringlich verloren.
Es gilt immer noch die alte Regel: Bei drohendem Gewitter sicherheitshalber Strom-, Telefon- und Antennenkabel aus der Steckdose ziehen.
Eine Information des Verband Wohneigentum
Foto: Claus Weis