UMWELTSCHADEN-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG VORTEIL MITGLIEDSCHAFT
UMWELTSCHADEN-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG - SINNVOLLE VERSICHERUNG
Unvorsichtig oder leichtsinnig kann jeder mal sein… schon ist ein Malheur geschehen. Wer dabei anderen einen Schaden zufügt, der muss dafür aufkommen.
Das betrifft nicht nur den Rotweinfleck auf der Tisch -
decke, sondern auch schwere Unfälle und zerstörte Gebäude sowie kontaminierte Umwelt.
Dabei muss der Schaden nicht unbedingt vom Eigentümer oder einem Familienmitglied ausgelöst werden. Er haftet auch, wenn ein Beauftragter - etwa ein Handwerker - den Schaden verursacht hat.
Jeder Schaden oder jede Beeinträchtigung, die durch Umwelteinwirkungen wie beispielsweise Druck, Geräusche oder Stoffe (egal in welchem Aggregatzustand) verursacht wird und sich in Wasser, Boden und Luft manifestiert bzw. sich dorthin ausgebreitet hat, gilt als Umweltschaden oder Umweltbeeinträchtigung. 1991 erließ der Bundestag das Umwelthaftpflichtgesetz (UmweltHG). In ihm wurden die Oberflächen- und Grundwasser sowie Luft und Boden zu besonderen Schutzzonen erlassen. Das Umwelthaftpflichtgesetz regelt seither die verschuldensunabhängige Anlagenhaftung bei Umwelteinwirkungen.
Eine Haftung für Ökoschäden sah das Gesetz nicht vor. Genau diese Lücke schloss die EU-Umwelthaftungsrichtlinie. Sie ist seit 2007 in den EU-Mitgliedstaaten verbindlich. In Deutschland wurde sie in Form des Umweltschadensgesetzes (USchadG) umgesetzt. Erstmals wurden darin einheitliche Anforderungen für die Sanierung von unfallbedingten Umweltschäden - im Speziellen von ökologischen Schäden - festgelegt. Die Umweltschaden-Haftpflichtversicherung bietet Schutz auf Ersatzansprüche bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Personen oder Sachschäden.
"Umweltschäden verursachen generell sehr hohe Kosten. Die Wiederherstellung der Natur und natürlichen Lebensräume nach einem Schadensfall ist in der Regel mit hohem Aufwand verbunden - wenn deren Wiederherstellung überhaupt wieder möglich ist", erklärt Roland Schimanek, Landesverbandsgeschäftsführer. "Wir konnten den Basisschutz für unsere Mitglieder durch die Umwelt-Haftpflichtversicherung sinnvoll ergänzen. Denn sie schützt den Haus- und Wohnungseigentümer gegen privatrechtliche Schadenersatzansprüche aus der Lagerung, dem Betrieb und der Verarbeitung von umweltrelevanten Anlagen, Maschinen oder Chemikalien ", so Schimanek.
Umweltschadenhaftpflicht durch Mitgliedschaft abgedeckt
Die Mitgliedschaft im Verband Wohneigentum Baden-Württemberg umfasst auch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung und schließt ausdrücklich auch die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung mit ein. Die Versicherungssumme beträgt 10 Mio. Euro für die Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr.
Die Umweltschaden-Haftpflichtversicherung schützt das Mitglied, wenn von seinem Grundstück oder aus Besitz von nicht zulassungs- oder nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen versehentlich Stoffe in die Umwelt gelangen, die zu einer Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, von Gewässern oder des Bodens führen.
Der Versicherungsschutz umfasst die klassische Verpflichtungsprüfung des Haftpflichtversicherers (ob gesetzlich Haftungsanspruch besteht und Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen), die Übernahme von berechtigten Sanierungs- und Kostenerstattungsverpflichtungen sowie die Verfahrens- und Prozessführung. Mit anderen Worten: der Versicherer kümmert sich im Schadensfall um die gesamte Abwicklung und übernimmt gegebenenfalls auch die Kosten für den Verteidiger. Im berechtigten Schadensfall übernimmt die Versicherung auch die Kosten für die Wiederherstellung der natürlichen Lebensräume oder des Gewässers, nämlich sowohl die primäre Sanierung als auch die ergänzende Sanierung oder die Ausgleichssanierung.
Nicht versichert sind selbstverständlich vorsätzliche Schädigungen und Grundwasserschäden sowie die Schäden, die das eigene Grundstück betreffen.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Landesgeschäftsstelle: baden-wuerttemberg@verband-wohneigentum.de, Tel.: 0721 98 16 20