Arbeiten auf Leitern
Ein plöztliches eintretendes, unvorhersehbares Ereignis ist die juristische Definition für einen Unfall.
22.10.2014
Leitern und Tritte sollten nur zu den Zwecken benutzt werden, zu denen sie nach ihrer Bauart bestimmt sind. Foto: Claus Weis © Siedlergemeinschaft Heinsheim Doch nehmen wir uns selbst einmal bei der Hand, auf eine Leiter zu steigen, ist für viele von uns alltäglich und erscheint meistens harmlos. Wer im Beruf oder in seiner Freizeit, zum Beispiel beim Häuslebau, auf Leitern arbeitet ist immer und jederzeit gefährdet, und oft bleibt dies nicht ohne Folgen: Rund 9.000 zum Teil schwere Leiterunfälle im Jahr registriert allein die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Stürze von einer Leiter, auch schon aus geringer Höhe, verursachen häufig schwere Unfälle. Schmerzhafte Prellungen, Gehirnerschütterung oder Knochenbrüche sind typische Verletzungen, bis hin zu tötlichen Ausgang. Wer eine Leiter benützt, sollte auf eine hohe Qualität, eine optimale Standsicherheit und auf die eigene Körperhaltung besonderen Wert legen. Außerdem sollten Leitern nur zu den Zwecken benutzt werden, zu denen sie nach ihrer Bauart bestimmt sind.
Nur unbeschädigte Leitern verwenden ! Foto: Claus Weis © Siedlergemeinschaft Heinsheim Bei Anlegeleitern ist es wichtig auf den richtigen Anlegewinkel zu achten, er soll zwischen 65 und 75 Grad liegen. Um ein Kippen beziehungsweise Abrutschen zu verhindern muß die Anlegeleiter mindestens 1 Meter über den Anlegepunkt hinaus reichen !
Stehleitern
Nur wenn Sicherheitsbrücke und ein Haltebügel vorhanden sind, ist die oberste Stufe einer Stehleiter zu betreten. Desweiteren muss die Leiter über eine Spreizsicherung verfügen. Beim Gebrauch aller Leitern muß selbstverständlich abgestiegen werden, um den Arbeitsort zu verändern, um ein plöztliches eintretendes, unvorhersehbares Ereignis von Anfang an zu vermeiden.
Quelle:
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Foto's:
Claus Weis