Rückschnitt bei Hecken, Laub- und Vogelschutzgehölzen
Rückschnitt bei Hecken, Laub- und Vogelschutzgehölzen
24.02.2016
Sputen Sie sich, beim Rückschnitt von Hecken, Laub- und Vogelschutzgehölzen !
Der Rückschnitt von Hecken und Vogelschutzgehölzen, sowie das "auf Stock setzen" verwilderter Ziersträucher und Laubgehölze ist nur bis zum 1. März erlaubt, damit unsere Vögel beim Nestbau und Brutgeschäft nicht gestört werden !
Quelle: Gartenberatung des Verbands Wohneigentum www.gartenberatung.de
Foto: Claus Weis