Rückschnitt bei Hecken, Laub- und Vogelschutzgehölzen

Rückschnitt bei Hecken, Laub- und Vogelschutzgehölzen

24.02.2016

Sputen Sie sich, beim Rückschnitt von Hecken, Laub- und Vogelschutzgehölzen !
Sputen Sie sich, beim Rückschnitt von Hecken, Laub- und Vogelschutzgehölzen! Foto: Claus Weis   © Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar

Sputen Sie sich, beim Rückschnitt von Hecken, Laub- und Vogelschutzgehölzen !

Der Rückschnitt von Hecken und Vogelschutzgehölzen, sowie das "auf Stock setzen" verwilderter Ziersträucher und Laubgehölze ist nur bis zum 1. März erlaubt, damit unsere Vögel beim Nestbau und Brutgeschäft nicht gestört werden !


Quelle: Gartenberatung des Verbands Wohneigentum www.gartenberatung.de

Foto: Claus Weis

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