Wildverbiss an Zier- und Obstgehölzen

Wildverbiss an Zier- und Obstgehölzen

21.02.2019

Wildverbiss an Zier- und Obstgehölzen
Wildverbiss an Zier- und Obstgehölzen   © Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar
Um Wildverbiss durch Hasen, Kaninchen und Rehe an Gehölzen zu verhindern, empfiehlt es sich, dass Schnittgut bei den Gehölzen bis ins Frühjahr liegen zu lassen.

Notfalls Schnittgut von anderer Stelle in gefärdete Kulturen legen.

So fressen und nagen diese Tiere in erster Linie an den abgeschnittenen Zweigen und Ästen und nicht an den Kulturpflanzen.

Quelle: Verband Wohneigentum www.gartenberatung.de

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