Lavendel und Rosmarin

Lavendel und Rosmarin

30.03.2017

Lavendel und Rosmarin
Lavendel und Rosmarin nicht vor Ende März schneiden !   © Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar

Der regelmäßige Rückschnitt bei Lavendel, Rosmarin, anderen Würzkräutern bzw. Heilpflanzen und auch Blütenstauden (z. B. Sonnenröschen, Schleifenblume), die im alten Pflanzenbereich verholzen, verhindert das Aufkahlen und Umkippen der Pflanzen.
Doch sollte der Rückschnitt niemals ins kahle Holz erfolgen, weil die Pflanzen in diesem Bereich nicht mehr austreiben und zurücktrocknen. Achten Sie stets darauf, das die Pflanzen in verholzten Bereichen nur auf vorhandene Jungaustriebe abgesetzt werden.

Wichtig: Mit den Schnittmaßnahmen nicht vor Ende März beginnen.

Quelle: Verband Wohneigentum www.gartenberatung.de

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