Grundsteuerreform - Auf Eis gelegt ?
Grundsteuerreform - Auf Eis gelegt ?
Die Grundsteuerreform wird offenbar wieder verschoben. Am 4. November 2016 hatte der Bundesrat mehrheitlich beschlossen, den Entwurf der Grundsteuerreform, der eine Änderung des Grundgesetzes und ein neues Bewertungsgesetz umfasst, beim Bundestag einzubringen. Dagegen stimmten die Länder Bayern und Hamburg. Die Bundesregierung sieht nach diesem Ergebnis noch Klärungsbedarf wie aus dem Finanzausschuss des Bundestags verlautete.
Die Bundesregierung befürwortet zwar die Reformbemühungen um eine "rechtssichere, zeitgemäße und verwaltungsökonomische Bemessungsgrundlage". Doch ob das vorgelegte Modell dies erreichen könne, müsse im weiteren Verfahren geprüft werden. So wird man sich entweder auf ein alternatives Reformmodell einigen oder den sogenannten horizontalen Finanzausgleich neu regeln müssen.
Der Verband Wohneigentum fordert nicht nur eine aufkommensneutrale, sondern vor allem sozial gerechte Steuerreform. Mehrbelastung selbstnutzender Wohneigentümer, insbesondere bei Wertsteigerung der Immobilie durch energetische oder altersgerechte Sanierung oder Verteuerung der Lage wegen Nachfragebooms muss vermieden werden. Schon ohne Reform wurde die Grundsteuer in den letzten fünf Jahren von 61 Prozent der Kommunen angehoben, so eine aktuelle Studie von Ernst & Young. Die Grundsteuerreform wird vermutlich in der nächsten Legislaturperiode neu auf die Agenda kommen.
Quelle: Verband Wohneigentum