Grillsaison im "Ländle" - Was ist erlaubt, was nicht?

Grillsaison im
Symbolbild. Endlich Sonne, gute Laune und der Duft von Gegrilltem in der Luft!   © Verband Wohneigentum Heinsheim/Bad Rappenau

18.06.2025

Die Grillsaison hat begonnen - Parks füllen sich, Gärten werden zu Outdoor-Küchen, und auf Balkonen brutzeln Würstchen.

Doch auch im "Ländle" gilt:

Nicht überall darf uneingeschränkt gegrillt werden. Was ist in Baden-Württemberg erlaubt - und wo drohen Bußgelder oder ein Streit mit Nach -
barn? Hier ein Überblick.

Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse in Baden-Württemberg

In Mietwohnungen ist das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt - sofern es nicht im Mietvertrag oder der Hausordnung untersagt wird. Viele Mietverträge in Baden-Württemberg enthalten hierzu Klauseln. Selbst wenn keine ausdrückliche Regelung besteht, muss auf Rauch-, Geruchs- und Lärmbelästigung Rücksicht genommen werden.

Was ist zu beachten?

Kohlegrills sind häufig problematisch wegen der Rauchentwicklung. Gas- oder Elektrogrills sind meist unbedenklicher.

Einige Gerichte (z. B. LG Stuttgart) halten ein bis zwei Grillabende pro Monat für zumutbar - mit vorheriger Ankündigung an die Nachbarn.

Auch ohne Verbot gilt: Rücksicht ist Pflicht - wer regelmäßig Nachbarn stört, riskiert eine Abmahnung.

Grillen im eigenen Garten

Im eigenen Garten ist das Grillen grundsätzlich erlaubt - doch auch hier gilt das Gebot der Rücksichtnahme gemäß dem Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg.

Wichtig:

Rauch darf nicht dauerhaft oder massiv in Nachbars Garten oder Fenster ziehen.

Grillen am späten Abend kann gegen die Nachtruhe (ab 22 Uhr) verstoßen - vermeiden Sie laute Feiern oder Musik.

Es gibt kein Landesgesetz, das das Grillen im Garten verbietet - die Grenzen setzt meist das Immissionsschutzrecht (Rauch, Geruch, Lärm).

Grillen in öffentlichen Parks und Grünflächen in Baden-Württemberg

In vielen Städten und Gemeinden Baden-Württembergs ist das Grillen in öffentlichen Anlagen erlaubt - allerdings nur an speziell ausgewiesenen Plätzen.

Allgemeine Regeln:

  • Nur auf ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt

  • Kein offenes Feuer am Boden

  • Müllentsorgungspflicht

  • Rücksicht auf andere Parknutzer

Tipp: Auf den Websites der Städte finden sich aktuelle Karten und Regelungen zu Grillplätzen.

Wälder, Naturschutzgebiete und Waldbrandgefahr

In Baden-Württemberg ist das Grillen im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald vom 1. März bis 31. Oktober grundsätzlich verboten (§ 38 Landeswaldgesetz). Das betrifft viele beliebte Ausflugsorte.

Waldbrandgefahr:

Bei hoher Waldbrandstufe (4 oder 5) kann ein generelles Grillverbot auch auf offiziellen Grillplätzen ausgesprochen werden.

Offene Feuer oder Feuerschalen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt - insbesondere in der Nähe von Wald oder Feldern.

Welche Grillanzünder sind erlaubt?

In Baden-Württemberg (wie bundesweit) dürfen nur zugelassene Grillanzünder verwendet werden. Flüssige Brennstoffe wie Spiritus oder Benzin sind nicht nur ungeeignet, sondern auch und lebensgefährlich.

Ruhezeiten und Nachbarschaftsfrieden

Auch beim Grillen gilt die gesetzliche Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. In Wohngebieten sollten auch tagsüber keine übermäßigen Lärmbelästigungen entstehen. Ruhige Musik und ein entspannter Abend sind in Ordnung - eine laute Grillparty mit DJ eher nicht.

Fazit: In Baden-Württemberg grillt man mit Rücksicht

Ob Balkon, Garten oder Grillplatz im Park - die Grillsaison ist auch im Südwesten ein Genuss. Wer sich an die örtlichen Vorschriften hält und auf Nachbarn, Natur und Umwelt achtet, kann den Sommer unbeschwert genießen.(C.W.)

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