Einbruchsschutz

Einbruchsschutz

19.05.2017

Neue Förderbedingungen

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist erstmals seit zehn Jahren in Deutschland rückläufig. Das zeigt die aktuelle polizeiliche Kriminalstatistik. Zu dem Ergebnis kann auch die bessere Sicherung der Wohnhäuser beigetragen haben. Hauseigentümer sollten daher ihre eigenen vier Wände vorbeugend schützen. Aktuell weiten der Bund und die KfW (Förderbank des Bundes) sogar ihre Förderung für Einbruchschutz aus.

Förderung ab 500 Euro Investition

Einbruchsschutz
Einbruchsschutz: Förderung ab 500 Euro Investition   © Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar

Neu ist zum Beispiel, dass seit dem 21. März 2017 bereits kleinere Sicherungsmaßnahmen ab einer Investition in Höhe von 500 EUR gefördert werden. Bislang mussten Hausbesitzer oder Mieter mindestens 2000 Euro in Einbruchsschutz investieren, um den Zuschuss zu bekommen. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 10 Prozent der investierten Mittel und beträgt künftig mindestens 50 Euro. Wie bisher werden Einbruchschutzmaßnahmen mit bis zu 1500 Euro bezuschusst.

Online-Antrag über KfW-Zuschussportal

Seit November 2016 können private Bauherren und -frauen auch Online ihren Förderantrag bei der KfW stellen. Sie müssen sich dort einmalig registrieren und erhalten in wenigen Augenblicken ihre Förderzusage. Zudem können seit einem Jahr nicht nur Zuschüsse, sondern auch Förderkredite mit günstigen Zinssätzen für Investitionen in den Einbruchschutz beantragt werden.

Weitere Informationen:

Kostenlose Servicenummer der KfW: 0800 539 9002

Internet: https://public.kfw.de/zuschussportal-web/

Quelle: Verband Wohneigentum

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