WENN DER NACHBAR MIT DER HECKE ?

WENN DER NACHBAR MIT DER HECKE ?

18.05.2018

Wie hoch darf eine Hecke wachsen ?
Wie hoch darf eine Hecke wachsen ?   © Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar
Immer wieder erreichen uns in der Geschäftsstelle Anfragen wie hoch denn die Hecke des Nachbarn eigentlich wachsen darf. Besonders jetzt, da eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu einem Nachbarschaftsstreit in Bayern getroffen wurde. In dem Streit ging es um eine Thujaecke an einem Hanggrundstück, die unterhalb einer 1 Meter hohen Mauer steht. Die 6 Meter hohe Hecke, war dem Kläger, der das Grundstück oberhalb bewohnt, zu hoch, er forderte den Rückschnitt. Die Gegenseite berief sich auf eine Verjährung des Anspruchs. Das Gericht urteilte, dass hier eine Verjährung nicht greift und die Hecke zurückgeschnitten werden muss. Die entsprechende Höhe richtet sich in diesem Fall allerdings nach der Maueroberkante, also dem Geländeniveau des Klägers.

In Baden-Württemberg ist die Höhe, der Abstand und der Rückschnitt von Hecken im § 12 des Nachbarrechtsgesetz geregelt, dort heißt es:

§ 12 Hecken

  • Mit Hecken bis 1,80 m Höhe ist ein Abstand von 0,50 m, mit höheren Hecken ein entsprechend der Mehrhöhe größerer Abstand einzuhalten.

  • Die Hecke ist bis zur Hälfte des nach Absatz 1 vorgeschriebenen Abstands zurückzuschneiden. Dies gilt nicht für Hecken bis zu 1,80 m Höhe, wenn das Nachbargrundstück innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und nicht landwirtschaftlich genutzt wird (Innerortslage).

  • Der Besitzer der Hecke ist zu ihrer Verkürzung und zum Zurückschneiden der Zweige verpflichtet, jedoch nicht in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September.

Abstand der Hecke zur Grundstücksgrenze

Konkret heißt das, dass der Stamm der Hecke min. 0,5 m Abstand zur Grundstücksgrenze haben muss. Dann darf die Hecke also 1,80 m hoch werden und bis an die Grenze wachsen. Soll die Hecke 2,00 m hoch sein muss der Abstand min. 0,7 m betragen. Die Hecke sollte aber von der eigenen Grundstückseite aus zu pflegen sein. Wurde an der Grenze eine Stützmauer errichtet auf welche die Hecke gepflanzt wird, verringert sich die Heckenhöhe um die Höhe der Stützmauer. Eine Verjährung zum Rückschnitt, gibt es nicht.

Für ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis ist es sehr wichtig, immer im Gespräch mit den Nachbarn zu bleiben, Veränderungen mitzuteilen und Kompromisse zu machen. Werden Vereinbarungen getroffen, die sich nicht mit dem Nachbarrechtsgesetz decken (Beispiel: Hecke wird gemeinsam auf die Grenze gepflanzt, soll 3 m hoch werden und wird gemeinsam gepflegt), so sollte das schriftlich festgehalten werden. Bei Meinungsverschiedenheiten sollten gemeinsame Lösungen gefunden werden, das gute nachbarschaftliche Verhältnis sollte es einem wert sein.

Sven Görlitz, Gartenberater Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e.V.

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