Regelung für Elektrokleinstfahrzeuge

Regelung für Elektrokleinstfahrzeuge

26.07.2018

Hoverboard
Hoverboard   © Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar
Es gibt sie bereit's zuhauf: Hoverboard's, Airwheel's, E-Tretroller und Co. !

Viele würden gerne mit solchen "Elektrokleinstfahrzeugen" durch die Stadt fahren, zur Arbeit, zum Einkauf, ohne sich in Bus oder Bahn zu drängen oder einen Parkplatz zu suchen !

"Elektrokleinstfahrzeuge" sind im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen, dies könnte sich noch in 2018 ändern.

Ein "Verordnungsentwurf" zur Regelung für "Elektrokleinstfahrzeuge" liegt der Regierung vor !

Die geplante Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr beinhaltet zulassungs-, fahrerlaubnis-, genehmigungs- und verhaltensrechtliche Aspekte. Elektrokleinstfahrzeuge sollen zukünftig verkehrsrechtlich wie Fahrräder mit der Maßgabe besonderer Vorschriften behandelt werden.

Um keine "Ornungswidrigkeit" zu begehen, sollten sie "Elektrokleinstfahrzeuge"
bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung, nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzen !

Quelle: Deutscher Bundestag auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Oliver Krischer, Daniela Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

  • Drucksache 19/2620 -

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