Überhängende Äste auf öffentliche Wege

Überhängende Äste auf öffentliche Wege
Überhängende Äste auf öffentliche Wege.   © Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar

25.05.2022

Hängen Äste und Zweige von Hecken und Bäumen in den öffentlichen Raum ist das nicht nur ärgerlich. Sie können für den Eigentümer Kosten verursachen.


Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass der Eigentümer die Kosten tragen muss, wenn ihn die Gemeinde zweimal erfolglos zum Rückschnitt aufgefordert hat.

Quelle: Verband Wohneigentum www.gartenberatung.de

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